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#1
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die Garantie ist doch für den Viano erweitert worden, wieso sollte es denn keinen kostenlosen Ersatzwagen mehr geben !?
Das ist doch absoluter Quatsch ! |
#2
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Für meinen V gilt die 30-jährige Mobilo!
Hier die Info dazu: Damit Sie unterwegs mobil bleiben. Garantiert. Die Mobilitätsgarantie Mobilo ist serienmäßig bei jedem Mercedes-Benz Pkw (ohne Viano bis Erstzulassung 31.12.2011 und Vito) mit einer Erstzulassung ab dem 01.04.2008* sowie beim Viano mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012. Mobilo gilt bis zu 30 Jahre ab Erstzulassung**. Mit Mobilo erhalten Sie im Fall der Fälle schnell und zuverlässig Hilfe. Dazu zählt eine schnelle Pannen- oder Starthilfe vor Ort durch unseren Mercedes-Benz Service24h oder einen durch Mercedes-Benz beauftragten Pannenhilfsdienst. Falls Ihr Fahrzeug nicht vor Ort fahrfähig gemacht werden kann, ist sowohl das Abschleppen zum nächsten Mercedes-Benz Service-Stützpunkt als auch der Personentransport per Taxi (bis max. EUR 65,-), Bahn*** oder Flugzeug*** inklusive. Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeuges länger dauern, bezahlt Mobilo darüber hinaus eventuell notwendige Übernachtungskosten während der Reparatur, maximal für drei Nächte pro Fahrzeuginsassen. Und das Beste ist: Die umfangreichen Pannen- und Mobilitätsleistungen gelten sowohl bei Technischen Pannen/ Startproblemen als auch bei Fahrunfähigkeit aufgrund Kleiner Missgeschicke (z. B. Schlüsselverlust, Kraftstoff-/Öl-/ Kühlmittelmangel, Fehl- oder Falschbetankung) sowie aufgrund von Unfällen, Vandalismus und Teilediebstahl. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Da ich meinen schon seit Mai 2011 habe, hab ich Pech gehabt , und nur die 2jährige Mob.Garantie ,
aber wie ist das eigentlich bei Garantieverlängerung ? Weiß das jemand, oder müßte man mal nachlesen ? |
#4
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Ich würde die erweiterte Mobilitätsgarantie ab 1.1.12 nicht überbewerten. Kostenloser Mietwagen bei Garantie- und Kulanzreparaturen ist auch "nur" vier Jahre dabei, danach nur bei Panne. Ähnliches kann man auch über Schutzbriefe zusätzlich zur Kfz-Versicherung oder beim Autoclub versichern.
Einige Leistungen überschneiden sich, andere sind nur über separate Schutzbriefe erhältlich. Ich habe z.B. in meinem Versicherungsvertrag die Klausel, dass ich einen gleichwertigen Mietwagen bei Kasko-Reparaturen bekomme. Also wenn meine Frau mal wieder vergessen hat, in den Rückspiegel zu schauen ![]() |
#5
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![]() Zitat:
(Sonnensegler wird aber bestimmt wieder eine Möglichkeit finden das als Nachteil für Mercedes zu werten ... bin schon gespannt ;-) Und nach der Garantiezeit solle es auch noch unterschiedliches Kulanzverhalten der Hersteller geben. Aber das ist ja ein anderes Kapitel. Hier im V-Forum gibt es auch eine eigene Rubrik dazu. |
#6
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Mir egal, T5 hatte sich schon wegen anderer Punkte disqualifiziert, da spielten die Unterschiede in der Mobilitätsgarantie keine Rolle. Jetzt bin ich froh, einen V zu fahren.
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#7
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Das triffts. Allein das Probefahrt-Erlebnis (Wunsch nach einem 180 PS DSG):
"kennen Sie denn keinen, der einen hat ?" - ohne Worte ! Und in Berlin ist VNW nicht gerade "Miniatur" - wie das wohl *auf dem Land* aussieht bei solch' unziemlichen Ansinnen, vermag ich mir auszumalen.
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Gruß Reinhard |
#8
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![]() Zitat:
Wie Du schon selbst zitiert hast gilt MobilityGo nur für zwei Jahre.
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Beste Grüße, Jochen |
#9
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Ja, die alte MobilityGo bis 31.12.11. Wir hatten hier von der Mobilo ab 1.1.12 geredet, die bis zu 30 Jahre gilt, wenn ich mich recht entsinne.
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