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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo,
da ist Dein Vau aber gut geschätzt, habe gerade mal interessehalber im ADAC in der Schwackeliste nachgeschaut, da haben wir einen Restwert von 5.100 Euro für unseren Ambient von 1999 mit 207tkm. Für das Steuergerät würde ich folgendes empfehlen: falls Du nichts gebrauchtes auf Anhieb findest, gib doch W638 in der Bucht als Suchbegriff ein, und frag alle Händler nach dem Teil ab ( natürlich mit Rückgaberecht bei Nichtfunktion ). In der allergrößten Not kaufst Du Dir einen noch fahrbereiten anderen Unfallwagen für ein paar Euro und fängst an umzubauen, für den Restschrott bekommst Du immer noch Geld....... ich glaube, ich suche mal ein neues, etwas trockeneres und vor allen Dingen sicheres Plätzchen für das Steuergerät in meinem Auto. Kabel scheinen ja lang genug zu sein. Kann eh nicht verstehen, weshalb man die Dinger nicht im Innenraum, wo es warm und trocken und sicherer als im Motorraum ist, verbaut. Gruß Uli |
#2
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PS: Ich bin jetzt auch in der Alianz. Die Versicherung (Sparkassen Direkt) in der unser Neffe war, hat 2 Jahre später bei einem selbst verschuldetem Unfall mal eben 2000 Euro locker gemacht. Für eine zerkratzte Stoßstange am alten Astra. Ohne mal einen Gutachter raus zu schicken. Selbst die eingereichten Fotos habe die nicht interessiert. Der Kunde zahlt es ja über die Prozente zurück. |
#3
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Wenn du bei diesem Unfall 100%ig ausschliessen kannst, dass du eine Teilschuld bekommst, so kannst du die gesamte Schadensregulierung durch deinen Anwalt erledigen lassen. Auch ohne Rechtschutz. Die gegnerische Versicherung ist, auch bei unstrittigen Forderungen / Angeboten immer verpflichtet dir deinen Anwalt zu zahlen. Es geht ja auch noch um so nette Nebenleistung wie Leihwagen oder Tagespauschale, Wertverlust ... etc.
In deinem Fall, bei dem die gegnerische Versícherung das Gutachten beauftragt hat würde ich ohnehin nur über einen Anwalt regulieren lassen. Ob Streit oder nicht, der Anwalt kostet dich keinen Cent. Du hast als Geschädigter immer das Recht einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Auch würde ich evtl. auf jeden Fall noch ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Auch dieses muss die Versicherung bezahlen. Lasse dich ja nicht auf ein komplettes Schadensmanagment von der Allianz ein. Ich würde schauen, dass die Reparaturkosten noch ein wenig nach oben schnellen (Mercedes Werkstattpreise sind anzusetzen, keine freie Werkstatttarife!) und auch der Restwert entsprechend ausfällt und dann auf Gutachtenbasis abrechnen lassen. Inkl. der Tagespauschale bei Mietwagenverzicht für die Raparaturdauer sollte bei der Abrechnung per Gutachten und Reparatur durch eine freie Werkstatt, evtl mit Gebrauchtteilen noch ein nettes Sümmchen übrig bleiben. Bei den Zahlen des Gutachters sollte sich der Unfall am Ende noch für dich rechnen und ein nettes Sümmchen übrig bleiben. Geändert von VITO-Power (05.12.2011 um 22:00 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Da ich gestern etwas aus der Hose gefahren bin ![]() Desweitern haben wir ja noch einen von der sorte V Klasse und zwar den von meiner Vrau und der wird wahrscheinlich geschlachtet und die Teile verbaut die bei mir Kaputt sind den bekommt sie dann und ich hole mir einen neuen Äh gebrauchten. ![]() Problem ist nur das das Steuergerät umprogamiert werden muß wegen wegfahrsperre und so , habe aber im Internet eine Firma gefunden die die Dinger repariert wenns denn dann noch zu machen ist. Gruß Udo |
#5
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Bei der Abrechnung nach Gutachten behält die Versicherung erstmal die MwSt. ein und erstattet diese nur gegen Rechnung in entsprechender Höhe.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#6
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Hallo
Ja das mit der MWST bzw Rechnung ist klar aber auch da gibt es Mittel und Wege. Aber mal eine andere Frage Das Steuergerät von einem anderen V muß ja wohl umprogamiert werden kann man das überhaupt und was würde sowas kosten und wer macht sowas. Ja ich weiß es sind drei fragen auf einmal und das geht wohl wirklich nicht ![]() aber ich versuche es trotzdem. Der Gutachter will sich in den nächsten Minuten bei mir melden, ich werde berichten. Gruß Udo |
#7
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Hallo ich nochmal
Also der Gutachter hat sich gemeldet Wiederbeschaffungswert 6500 Euro ![]() Reparaturkosten 5700 Euro ![]() somit ist das Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden oh man bin ich froh . ![]() jetzt kann mein kleiner Repariert werden ![]() Gruß Udo |
#8
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Glückwunsch ersteinmal.
Bin immer überrascht, wie die Leute bei so "vermeidlichen" Kleinschäden auf solche Reperaturkosten kommen. Nun gut, auf jeden Fall bekommst nun einiges renoviert, ist doch auch nett, obwohl das Auto kaputt zu haben nie schön ist. ![]() |
#9
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Zitat:
Erst nach dem Zerlegen sieht man den vollen Umfang des Schadens.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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Hi
Danke Danke Naja Kleinschäden ist gut, aber was reinhaut ist das Steuergerät und da bin ich ja noch am suchen bzw überlegen ob ich es nicht reparieren lasse. Gutachten liegt auch schon vor. Gruß Udo Geändert von roadrunner (06.12.2011 um 13:34 Uhr) |
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