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#11
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[QUOTE=roadrunner;235591]
Nun zum Problem! Ich habe ihn mit der linken vorderen Seite erwischt und jetzt springt er nicht mehr an, der Anlasser Klackt aber der Motor springt nicht mehr an. ![]() QUOTE] Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#12
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Entschuldige bitte
Bin ein wenig verstrahlt ist natürlich rechts Gruß roadrunner |
#13
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![]() Zitat:
Lässt sich der Motor von Hand drehen?
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#14
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Hallo Helmut
Ich kann es dir nicht sagen aber ich bin Morgen in der Werkstatt Vieleicht kann ich das dann überprüfen Gruß Udo |
#15
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Was wäre wenn es so wäre?
kann man es reparieren und was würde es kosten Ich bekomme hier gerade die kriese Gruß Udo |
#16
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Hi,
zuerst: Keine Krise bekommen. Ich habe auch aufgrund Deiner Aussage "linke Seite" das Steuergerät erstmal ausgeschlossen gehabt. Da es jetzt doch rechts ist ist die Wahrscheinlichkeit schon hoch daß dies erwischt worden ist...... Mach dochmal folgendes: Kühlergrill ausbauen ( sind ja nur 5 Schrauben ) Scheinferfer beifahrerseitig ausbauen ) Darunter ist das Motorsteuergerät, vielleicht kannst Du schon sehen ob das Gehäuse gerissen / verbogen ist oder das Kabel zerquetscht oder was auch immer. Würde ich eh machen um es dem Gutachter zeigen zu können ! Deine Werkstatt kann ja bestätigen, daß Du den Vau ohne Beschädigung abgeholt hast ! Motorsteuergeräte sollte es günstig gebraucht geben; es muß halt nur von der Werkstatt mit Deiner Wegfahrsperre verheiratet werden. Mein Vater hat mal vor Urzeiten DM 3000 für ein Nissan - Steuergerät ausgegeben. Hat ihn aber nicht gestört weil es in 10 Jahren die einzige außerplanmäßige Reparatur bei dem Primera war. Dann gibt es noch Werkstätten, die sich auf die Reparatur von Steuergeräten spezialisiert haben ( falls das Steuergerät nicht völlig demoliert ist natürlich ). Kosten kann man so nicht abschätzen; dürfte Dir aber relativ egal sein wenn der andere Schuld war...... Bau erstmal den Scheinwerfer aus und wenn alles heil scheint versuch doch erstmal meinen Tip mit dem Kabel. Und denk dran; es est nur Blech; für immer kaputtes Knie etc. ist schlimm, Blech nicht. Liebe Grüße Uli |
#17
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Hallo Udo,
erstmal mein Mitgefühl für Deinen Schmerz. Mir ist aber grad nicht so ganz klar, warum Du so wild auf den möglichen Reparaturweg. Die gegnerische Versicherung muss doch zahlen. Oder befürchtest Du den wirtschaftlichen Totalschaden und dass Du für das Geld keinen gleichwertigen V bekommen würdest? Kopf hoch, wird schon werden. |
#18
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[QUOTE=@venture;235682]Hallo Udo,
erstmal mein Mitgefühl für Deinen Schmerz. Mir ist aber grad nicht so ganz klar, warum Du so wild auf den möglichen Reparaturweg. Die gegnerische Versicherung muss doch zahlen. Oder befürchtest Du den wirtschaftlichen Totalschaden und dass Du für das Geld keinen gleichwertigen V bekommen würdest? Kopf hoch, wird schon werden. Das Gegenteil wird der Fall sein. Wenn er den Zeitwert bekommt kann er sich für die Hälfte einen gleichwertigen Vau kaufen. Wurde ja letztens hier diskutiert; mobile etc. verlangen z. B. 5000,- für einen Vau und der reelle Preis liegt dann schlußendlich bei 2.800. Auf der anderen Seite: wenn sein Vau noch gut ist ( Rost ) und alle typischen Macken gerade in Ordnung gebracht wurden, kann ich verstehen, daß er seinen noch weiterfahren will. Ich habe meinen auch völlig überteuert gekauft........oder andersrum gesagt muß und will ich ihn auch noch bis 2018 fahren, sorry: vahren. Uli |
#19
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Hallo,
vor 3 Jahren wurde mein 5er auch für Wirtschaftlich Total erklärt,habe dann 3800 € noch dafür bekommen, da Ich aber wusste das er in absoluten Topzustand war für sein alter, habe Ich mit der Versicherung gesprochen und konnte diesen behalten, und mit dem Geld aus dem Totalschaden wieder aufbereiten. Also wenn man seinen unbedingt behalten möchte, einfach mit der Versicherung sprechen.Vielleicht klappt es ja auch. MFG Harry525i |
#20
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Die Summe, die entschädigt wird, ist sowieso ohne Restwert - d.h. die Auszahlung plus Schrottwert entspricht dem Zeitwert vor dem Unfall (jedenfalls theoretisch und je nach "Freundlichkeit des Gutachters").
Man kann, muss also nicht verkaufen. Die Versicherung hat nur Anspruch auf das Fahrzeug, wenn für Diebstahl entschädigt wurde und das Auto wieder auftaucht.
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Gruß Reinhard |
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