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  #1  
Alt 06.11.2011, 08:06
bruder
Gast
 
bruder´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard ich habe

trotz der aktuellen Reifenknappheit im Frühjahr für meinen WW Reifen bekommen, die erst !2 Wochen alt waren. Dafür bin ich aber bei geschätzt 184 Reifenhändlern in der Region vorstellig geworden. Jeden der Händler mit allen erlaubten Kombinationen auf meiner Felge angefragt. Bekommen habe ich dann Reifen vom Sprinter mit einer genialen Traglast. Die sind sogar ohne Luft noch rund.
Also bei Reifen hilft derzeit nur dranbleiben, dranbleiben. Derzeit werden übrigends nur noch Sommerreifen produziert. Für die Hersteller ist der Winter vorbei.

Ich musste im letzten Herbst mal kurzfristig den 100er Kleber auf dem Wohnwagen abdecken, da die Reifen schon drüber waren. Ich wollte aber erst im Frühjahr welche kaufen, da ich den Winter nicht verschenken wollte.

Das Thema geplatzter Reifen habe ich schon hinter mir, aber an den völlig überlasteten Serienreifen nach schon vier Jahren. Dank Antischlingerkupplung war das aber absolut kein Problem.

Grüße
Bruder
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  #2  
Alt 06.11.2011, 21:32
Frank4167
Gast
 
Frank4167´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
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Hallo zusammen,

erstmal Danke für die Antworten.
Es sollen Winterreifen sein für das Wintercamping in den Alpen. Wenn es auf schneebedeckter Fahrbahn bergab geht, denke ich, bin ich mit Winterreifen besser bedient. Das Profil fährt man beim Anhänger eh nicht runter. Somit macht es nichts aus, dass die Winterreifen im Sommer zu weich sind.
Bis jetzt habe ich nur gehört "Reifen müssen wir bestellen, auf DOT-Nummer haben wir keinen Einfluß". Beim 184. Reifenhändler bin ich allerdings noch nicht angelangt.
Gibt es mit dem TÜV nach 6 Jahren Probleme, wenn noch die alten Schlappen drauf sind, die ja eigentlich wie neu aussehen (haben noch keine km gebolzt) ?

MfG
Frank
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  #3  
Alt 06.11.2011, 21:35
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Mit Tempo-100-Zulassung gibt es Streß, ja.

Zitat:

"Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen."

aus

http://www.dekra.de/de/1407
__________________
Gruß Reinhard
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  #4  
Alt 06.11.2011, 22:06
Frank4167
Gast
 
Frank4167´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
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Hallo Reinhard,

habe halt schon 2 Aussagen gehört:
- Eine wie Deine.
- Die andere ist, dass der Wohnwagen ja technisch in Ordnung ist und auch seine Tempo-100-Zulassung als Zulassung behält, aber mit den ollen Schlappen dann nur 80 fahren darf. Wäre vergleichbar zu der Tatsache, dass der Wohnwagen als "juristische Einzelperson" seine Tempo-100-Zulassung behält, wenn mal eine zu kleine Zugmaschine drangehängt wird.
In dem Dekra-Artikel steht:
"Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung."
Es steht nicht drin, dass die Zulassung verfällt.
Deswegen wollte ich mal die Erfahrungswerte abfragen.
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind ja bekanntlich 2 Welten.

MfG
Frank
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  #5  
Alt 06.11.2011, 22:11
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Mit meinem W124 darf ich mit einem Wohnwagen, der eine 100er Zulassung hat auch nur 80 fahren. Der MB hat kein ABS. Dennoch darf ich ihn ziehen. Man muss halt aufpassen, dass man nicht zu schnell wird.
__________________
Gruß Ralf

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  #6  
Alt 07.11.2011, 07:18
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Der TÜV'er würde im Falle der nicht erfüllten Voraussetzungen nur die Plakette kleben, wenn wieder die "richtigen" Reifen 'drauf sind oder der 100-Aufkleber entfernt wird nebst Austragung in den Papieren.

Die Zugfahrzeug-Geschichte ist völlig korrekt und hat auch nichts mit den technischen Gegegenheiten des Anhängers zu tun, der ja auch gegenüber den Anfangstagen der Regelung nicht mehr die zugfahrzeuggebundene Zulassung hat.
__________________
Gruß Reinhard
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  #7  
Alt 07.11.2011, 13:52
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Reinhard hat Recht, Reifen zu alt -> kein TÜV!
Ging mir mit meiner Doppelachser-Pritsche so, als erstes hat der DEKRA-Mann auf das Reifenalter gesehen und mir doch empfohlen den 100er Aufkleber den er nicht gesehen hat ;-) ab zu machen. In der Zulassung war die 100 nicht eibgetragen sondern nachträglich über Gutachten....
Da ich eh nicht viel Autobahn damit fahre war es mir erstmal egal.

Mit einer Abnahmeverweigerung beim Reifenhändler vor Ort für extra bestellte Reifen nur weil die 2 Jahre alt sind sieht es im Ernstfall schlecht aus. Die müssen abgenommen werden, da die ja bis 3 Jahre als Neureifen gelten und extra beim Großhändler bestellt wurden.
Einzig der Onlinehandel hat da schlechte Karten, da ja das gesetzliche Rückgaberecht hier gilt. Da kann man vorher auch schon mal das Reifenalter ins Spiel bringen, da der Onlinehändler sich ja 2x Porto nicht ans Bein binden will.
__________________
Viele Grüße aus Thüringen

Leo ✌🏻
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