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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Darf man die nicht verhauen, wenn die an fremden Autos herumfingern? Oder zumindest anzeigen? Wegen Nötigung, Belästigung, unlauterer Wettbewerb. Weil Versicherungen dürfen doch auch nicht mehr anrufen, wenn man es nicht verlangt hat. Ist doch ähnlich. Und wenn man Verkaufsabsichten hat, wie ich damals bei meinem Golf, dann haben sie gar kein Interesse an dem Fahrzeug, an dem sie zuvor die Karte angehängt haben, ohne den Preis anzuhören.
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#2
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Anzeigen kannst Du die wohl da es Verboten ist!
Zitat:
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#3
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Guten Abend,
Zitat: Wird der Straßenraum ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, liegt kein Gemeingebrauch vor Die Grenzen des Gemeingebrauchs werden in aller Regel überschritten, wenn öffentlicher Straßenraum ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, führte das OLG Düsseldorf weiter aus. Danach dürften die Autohändler die Visitenkarten auf Parkplätze eines Supermarktes anhängen? Der wird ja Gewerblich genutzt. Oder sehe ich das falsch?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#4
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Ja, wenn der Supermarktparkplatz privat ist, hat der Betreiber Hausrecht. Und die schließen sowas in aller Regel aus.
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#5
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Guten Abend, danke für die Nachrich. Aber mal eine Frage: Welcher Supermarktparkplatz, denke mal an Media Markt, ALDI, oder irgend ein anderer Markt, ist denn ein Privat - Parkplatz? Die werden doch alle gewerblich genutzt. Oder sehe ich das falsch? Ich denke mal da liegt schon eine Lücke.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#6
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Die Supermarktparkplätze werden als Privat bezeichnet, da sie vom Marktbetreiber hergestellt bzw. mit gepachtet werden, die gewerbliche Nutzung des Objektes ist da nicht maßgeblich. Maßgeblich ist allein der Eigentumssachverhalt. Alles was nicht von Bund, Land, Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, gilt als Privatparkplatz. Auch Krankenhausparkplätze sind i.d.R. Privatparkplätze, je nach Betreiber z.B. Helios Kliniken oder wie die alle heißen - Uni-Krankenhäuser gehören übrigens nicht dazu...
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Viele Grüße aus Thüringen Leo ✌🏻 |
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#7
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Danke Leo, sehr gut erkärt. Habe das mit der Straßenverkehrsordung, die auf vielen Parkplätzen ausgeschildert ist evtl. verwechselt. Klar wenn der Supermarkt in welcher Art auch immer den Platz gebaut hat, dann gehört er dem Supermarkt und nicht der Öffentlichkeit.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#8
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