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#1
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hallo,
es gilt die Erstzulassung, nicht das Herstellungsdatum!! ![]() Es gab wohl Fälle, wo jemand ein Fahrzeug kaufte und dieses nach 30 Jahren zulassen wollte - er hatte dann das Problem, das es ein "Neufahrzeug" war und mit den Abgasvorschriften Probleme hatte...
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Viele Grüße Matthias duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu duc900 für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Hallo,
zuerst das Gutachten für das H Kennzeichen und Versicherung, dann zur Zulassungsstelle trippeln und anmelden. Wichtig es zählt das Datum der Erstzulassung, habe ich alles schon durch mein Fuego Bj.82 EZ 84 wird erst 2014 das H Kennzeichen bekommen. MfG.Thomas |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
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