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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Am besten ist eh' bei Sonderrädern die ABE des Felgenherstellers und die Unbedenklichkeit des Reifenherstellers für das konkrete Fzg. mitzuführen.
Sozusagen das, was auch bei der HU notwendig ist. Kostet nichts und spart im Fall der Fälle Zeit und Ärger.
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Gruß Reinhard |
Folgender Benutzer sagt Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Da ich auf unserem Viano zur Zeit eine eher ungewöhnliche Reifengröße darauf habe bin ich zum TÜV mit Gutachten und so. Bei der Zulassungsstelle haben die mir dann erklärt, dass die Eintragung mehrerer Reifengrößen in den Zulassungsbescheinigungen nicht mehr möglich sei und haben mir dann die Betriebserlaubnis via Stempel auf dem TÜV Gutachten erteilt (sogar kostenlose man stelle sich vor).
Sorry aber da sind Fälschungen Tür und Tor geöffnet, die Diskussionen bei Kontrollen insb. im Ausland kann ich mir lebhaft vorstellen, wenn man dann der Landessprache nicht mächtig ist kommt richtige Urlaubsstimmung auf, Dank sei der Europäischen Bürokratie.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#3
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also ehrlich:
ich habe NOCH NIE von einem fall gehört, indem ein EU-ausländischer polizist sich dafür interessierte, ob dein wagen auch vorschriftsmäßig zugelassene teile verbaut hat, weil die zulassung zwar EU weit gültig aber eben auch EU weit völlig verschieden ist. ein in deutschland zugelassenes auto darf überall in der EU ´rumfahren und es interessiert (meiner meinung und erfahrung nach) keinen dänischen, holländischen, italienischen usw. polizisten, warum dein wagen ne zulassung hat. es interessiert nur, DASS der wagen ne zulassung hat. im übrigen weiß ich durch mein quad, dass zulassungsbestimmungen zwar generell EU weit gleich aber mancherorts eben gleicher sind. nationales recht darf das EU recht abändern! zB darf man in deu ein quad an sich nur mit 20 PS fahren, egal wieviel es hätte und in deu MUSS auch zwingend ein kennzeichen vorn dran. wenn man die volle leistung haben will, muss man das teil mühsam zu einer "zug"maschine umbauen (inkl. anhängeekupplung) usw. deutsches recht sticht da ebne EU recht. und noch was: obwohl mein quad eine EU zulassung hat, darf in great britain damit nicht auf öffentliche straßen! es ist ein einziges hin un her, aber bei PKW unproblematisch |
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