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  #11  
Alt 28.06.2011, 17:09
Fluffymobil
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Zitat:
Zitat von vianonuevo Beitrag anzeigen
(Ärger, Unannehmlichkeiten und Zeitverlust bleiben einem trotzdem und werden nicht ersetzt)
Nicht nur das; ein Anwalt produziert bei der Unfallschadenabwicklung i.d.R. sogenannte Hebegebühren, die ihm nach RVG zustehen und sich am Streitwert orientieren, die jedoch von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden. D.h., frei nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" bleibt man darauf sitzen. Insofern halte ich es für mehr als überflüssig, wegen einem Bagatellschaden mit klarem Sachverhalt und unbestrittener Schuldfrage zum Advokaten zu latschen - aber es entspricht ja wohl dem Zeitgeist (MEIN Arzt, MEIN Anwalt, MEIN Psychotherapeut uswuswusw.)


Gruß

Peter
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  #12  
Alt 07.12.2011, 15:22
vianonuevo
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vianonuevo´s Fotoalbum
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Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
... ein Anwalt produziert bei der Unfallschadenabwicklung i.d.R. sogenannte Hebegebühren, die ihm nach RVG zustehen und sich am Streitwert orientieren, die jedoch von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden. D.h., frei nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" bleibt man darauf sitzen ...
Nach meiner Erfahrung (und wohl auch der allgemeinen Rechtsprechung) steht dem Gechädigten die Vertretung durch einen Anwalt zu. Diesem kann sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Die Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784
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  #13  
Alt 07.12.2011, 15:53
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- soweit aber unbestritten zutreffend:

Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
...
Insofern halte ich es für mehr als überflüssig, wegen einem Bagatellschaden mit klarem Sachverhalt und unbestrittener Schuldfrage zum Advokaten zu latschen.
...
__________________
Gruß Reinhard
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  #14  
Alt 07.12.2011, 16:05
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Barnim -[Deutschland]- BAR Barnim -[Deutschland]- * * * *
Beitrag

Nicht bei jedem Unfall ist die Sache so einfach geklärt, dass gleich die Haftpflicht des Gegeners einspringt dann muss man natürlich die Kosten erst einmal vorstrecken, sonst fertigt ein Anwalt kein noch so kleines Schriftstück. Nicht jeder halt so viel Potential in der Brieftasche oder ist Rechtsschutzversichert!

Nach meinem Unfall bin ich jetzt auch um einiges schlauer!
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  #15  
Alt 07.12.2011, 21:16
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Zitat:
Trotz Hupkonzert hat der Typ weder nach links, rechts noch nach hinten gesehen.
Die Hupe ist auch Sch...... Ich werde wohl ein Nebelhorn von ´ner Jacht, oder ein Truckerhorn einbauen.
__________________
Gruß Ralf

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  #16  
Alt 08.12.2011, 06:57
Fluffymobil
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Fluffymobil´s Fotoalbum
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Zitat:
Zitat von vianonuevo Beitrag anzeigen
Nach meiner Erfahrung (und wohl auch der allgemeinen Rechtsprechung) steht dem Gechädigten die Vertretung durch einen Anwalt zu. Diesem kann sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Die Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784

Naja - das sind deine Erfahrungen. Und das hier meine (und, ganz nebenbei, auch allgemeine Rechtsprechung):

Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr welche bei Zahlungseingang beim Anwalt anfällt. Er erhält für die Auszahlung, Rückzahlung oder Weiterleitung die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG). Diese Gebühr ist vom Auftraggeber zu tragen und kann nicht von der Gegenseite geltend gemacht werden.

Gruß

Peter

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  #17  
Alt 08.12.2011, 19:49
vianonuevo
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Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
... Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr welche bei Zahlungseingang beim Anwalt anfällt. Er erhält für die Auszahlung, Rückzahlung oder Weiterleitung die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG). Diese Gebühr ist vom Auftraggeber zu tragen und kann nicht von der Gegenseite geltend gemacht werden.
Da gibt es wohl Spielraum ...
ich jedenfalls hab eine Hebegebühr noch nicht zahlen müssen, vermutlich weil ich Zahlungen der gegnerischen Versicherung bislang auf mein eigenes Konto überweisen ließ. (warum denn zuerst zum Anwalt überweisen?)

Und selbst wenn, dann würde bei 5.000 Euro Versicherungsleistung eine Hebegebühr in Höhe von 25 Euro anfallen. Dafür würd ich mich nicht mit der gegnerischen Versicherung herumärgern wollen.

Zum dem Thema hab ich noch gefunden:

Hebegebühr
Nimmt der Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Gelder entgegen und leitet sie weiter erhält er eine so genannte Hebegebühr.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des weitergeleiteten Betrages.
Dem Anwalt stehen zu (Nr. 1009 Vergütungsverzeichnis, VV RVG):
  • von Beträgen bis 2.500 Euro: 1 Prozent des Betrages
  • vom Mehrbetrag über 2500 Euro bis 10.000 Euro: 0,5 Prozent
  • vom Mehrbetrag über 10.000 Euro: 0,25 Prozent
Die Mindestgebühr beträgt 1 Euro.
Rechtstipp: Eine Hebegebühr kann nicht dafür verlangt werden, dass der Rechtsanwalt Gerichtskosten- oder Auslagenvorschüsse bei Gericht einzahlt. Das gleiche gilt, wenn der Anwalt nur die vom Gegner zu erstattenden Kosten eintreibt.

Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Anwal...begebuehr.html
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  #18  
Alt 09.12.2011, 06:15
Fluffymobil
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Zitat:
Zitat von vianonuevo Beitrag anzeigen
Da gibt es wohl Spielraum ...
Eben, den gibt es.
Nur zur Verdeutlichung, es ging in meinem Beitrag um Bagatellschäden, Parkrempler zähle ich nun mal dazu. Dass es nach einem Schadensereignis durchaus ratsam sein kann, sich anwaltschaftlich vertreten zu lassen, steht absolut ausser Frage - das sind ja auch keine epochalen Neuigkeiten.
Allerdings frage ich mich - und ausschließlich darauf bezog sich mein Betrag vom 28.06. - wo da der Sinn liegt, wenn der Sachverhalt klar ist, ich bereits Kontakt mit der Versicherung hatte und diese die Bereitschaft zur Schadensregulierung erklärt hat? Den Unfallverursacher juckt das in keinster Weise, der Wunschgedanke, es dem mit meinem Anwalt mal so richtig zu zeigen, verpufft in jedem Falle.
In der Regel bedeutet die Hinzuziehung eines Anwalts in solchen Fällen Zeitverlust wegen der Konsultation (ausser, Du kennst einen Anwalt, der Hausbesuche macht - ich leider nicht), Verzögerung in der Schadensregulierung (weil die Akten jetzt noch über eine weitere Stelle versandt werden müssen und der Sachbearbeiter bei der Versicherung es jetzt überhaupt nicht mehr eilig hat, die Sache vom Tisch zu bekommen) und zum Schluss habe ich für mich das gleiche Ergebnis, dass ich auch mit weniger Aufwand erreicht hätte wenn ich von meinem Anwalt nicht noch obendrein und schlussendlich eine freundliche Kostennote "mit der Bitte um alsbaldige Regulierung" über die o. a. Hebegebühren erhalte - auch wenn es, je nach Schadenshöhe, "nur" 25 - 50 Euro sind.

Klar, für das System werden so natürlich künstlich Kosten generiert, und wir alle dürfen uns im kommenden Jahr wieder über gestiegene Prämien freuen.....

.a.

Gruß

Peter
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