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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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Gruß Peter |
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#12
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Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet: http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784 |
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#13
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- soweit aber unbestritten zutreffend:
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Gruß Reinhard |
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#14
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Nicht bei jedem Unfall ist die Sache so einfach geklärt, dass gleich die Haftpflicht des Gegeners einspringt dann muss man natürlich die Kosten erst einmal vorstrecken, sonst fertigt ein Anwalt kein noch so kleines Schriftstück. Nicht jeder halt so viel Potential in der Brieftasche oder ist Rechtsschutzversichert!
Nach meinem Unfall bin ich jetzt auch um einiges schlauer! |
#15
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#16
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Naja - das sind deine Erfahrungen. Und das hier meine (und, ganz nebenbei, auch allgemeine Rechtsprechung): Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr welche bei Zahlungseingang beim Anwalt anfällt. Er erhält für die Auszahlung, Rückzahlung oder Weiterleitung die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG). Diese Gebühr ist vom Auftraggeber zu tragen und kann nicht von der Gegenseite geltend gemacht werden. Gruß Peter |
#17
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ich jedenfalls hab eine Hebegebühr noch nicht zahlen müssen, vermutlich weil ich Zahlungen der gegnerischen Versicherung bislang auf mein eigenes Konto überweisen ließ. (warum denn zuerst zum Anwalt überweisen?) Und selbst wenn, dann würde bei 5.000 Euro Versicherungsleistung eine Hebegebühr in Höhe von 25 Euro anfallen. Dafür würd ich mich nicht mit der gegnerischen Versicherung herumärgern wollen. Zum dem Thema hab ich noch gefunden: Hebegebühr Nimmt der Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Gelder entgegen und leitet sie weiter erhält er eine so genannte Hebegebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des weitergeleiteten Betrages. Dem Anwalt stehen zu (Nr. 1009 Vergütungsverzeichnis, VV RVG):
Rechtstipp: Eine Hebegebühr kann nicht dafür verlangt werden, dass der Rechtsanwalt Gerichtskosten- oder Auslagenvorschüsse bei Gericht einzahlt. Das gleiche gilt, wenn der Anwalt nur die vom Gegner zu erstattenden Kosten eintreibt. Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Anwal...begebuehr.html |
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#18
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Eben, den gibt es.
Nur zur Verdeutlichung, es ging in meinem Beitrag um Bagatellschäden, Parkrempler zähle ich nun mal dazu. Dass es nach einem Schadensereignis durchaus ratsam sein kann, sich anwaltschaftlich vertreten zu lassen, steht absolut ausser Frage - das sind ja auch keine epochalen Neuigkeiten. Allerdings frage ich mich - und ausschließlich darauf bezog sich mein Betrag vom 28.06. - wo da der Sinn liegt, wenn der Sachverhalt klar ist, ich bereits Kontakt mit der Versicherung hatte und diese die Bereitschaft zur Schadensregulierung erklärt hat? Den Unfallverursacher juckt das in keinster Weise, der Wunschgedanke, es dem mit meinem Anwalt mal so richtig zu zeigen, verpufft in jedem Falle. In der Regel bedeutet die Hinzuziehung eines Anwalts in solchen Fällen Zeitverlust wegen der Konsultation (ausser, Du kennst einen Anwalt, der Hausbesuche macht - ich leider nicht), Verzögerung in der Schadensregulierung (weil die Akten jetzt noch über eine weitere Stelle versandt werden müssen und der Sachbearbeiter bei der Versicherung es jetzt überhaupt nicht mehr eilig hat, die Sache vom Tisch zu bekommen) und zum Schluss habe ich für mich das gleiche Ergebnis, dass ich auch mit weniger Aufwand erreicht hätte wenn ich von meinem Anwalt nicht noch obendrein und schlussendlich eine freundliche Kostennote "mit der Bitte um alsbaldige Regulierung" über die o. a. Hebegebühren erhalte - auch wenn es, je nach Schadenshöhe, "nur" 25 - 50 Euro sind. Klar, für das System werden so natürlich künstlich Kosten generiert, und wir alle dürfen uns im kommenden Jahr wieder über gestiegene Prämien freuen..... .a. Gruß Peter |
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