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#1
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Da scheint es aber doch absolut offensichtlich, dass das durch den Händler beauftragte Fzg.- Gutachten sehr im Sinne des Auftraggebers ausgefallen ist!!!
Da sind doch definitiv ganz normale Gebrauchsspuren heftigst mit abgerechnet worden! So eine Willkür muss man aus meiner Sicht nicht akzeptieren! Frag doch mal beim ADAC nach, was man in solchen Fällen machen kann! Gruss Nico |
#2
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Auch ich halte das für betrügerisch.
Mängel am Leasinggegenstand wie Korrosion sind nicht vom Leasingnehmer zu verantworten, sofern die Wartung eingehalten wurde !! Eher fehlt ein Mehrwert für die perfekte Bereifung ! Fahrzeug-Reinigung und -Aufarbeitung ist auch definitiv deren Aufgabe und nicht für die Rückgabe am Laufzeitende Sache des L.N. Gut, dass ich bei DENEN damals nicht Kunde geworden bin ..
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Gruß Reinhard |
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