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Alt 31.05.2011, 19:46
JohnDoe
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Zitat:
Zitat von Geier-T Beitrag anzeigen
Hallo,

wer jemanden bei der Polizei bzw. dem Ordnungsamt kennt wird feststellen das:
1. Der Verwaltungsaufwand bei Knollen höher ist wie die Einnamen.
Das kann ich mir nicht vorstellen...Ich glaube das insbesondere die fest installierten Batteriblitzen auf den Autobahnen (A2 Bielefeld, A44 Düsseldorf Flughafen etc.) hoch effektiv arbeiten. Bei diesen Anlagen wird nicht mehr Hand angelegt bei dem Verwaltungsakt. Die Daten werden per Funk- oder Standleitung weitergeleitet und von Computern verarbeitet...usw...damit werden Millionen eingenommen.

Jan
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  #2  
Alt 01.06.2011, 06:13
Fluffymobil
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Zitat:
Zitat von JohnDoe Beitrag anzeigen
Die Daten werden per Funk- oder Standleitung weitergeleitet und von Computern verarbeitet...usw...damit werden Millionen eingenommen.
Soweit ich weiß, habe ich mit Zulassung meines Fahrzeuges keine generelle Abbuchungsermächtigung für irgendwelche Bußgeldbehörden landauf, landab unterschrieben. Gerade im Anzeigenbereich, d.h. wenn es um Punkte und/oder Fahrverbot bzw. sogar Führerscheinverlust geht, wird wohl der Angezeigte i.d.R. Wiederspruch einlegen ("Wofür zahl ich denn die Rechtsschutzversicherung??") und somit ist der ganze automatisierte Apparat ausgehebelt. Ein weiterer Stolperstein sind die vielen Firmenfahrzeuge, die ja wohl das Gros der Fälle stellen dürften. Der Bußgeldbescheid kann sich z.B. nicht gegen eine juristische Person, also die XYZ-GmbH richten. Ergo muss ein Fahrer mit aufwendigem Personaleinsatz ermittelt werden. Unter Umständen werden noch Gutachter und Gegengutachter herangezogen, wenn Meßgenauigkeiten angezweifelt werden usw. All das "schmälert" die prognostizierten Millioneneinkünfte natürlich nicht unerheblich - macht aber nix, weil ja die Ermittlungs- und Verwaltungskosten nirgendwo ausgewiesen werden müssen (und können).

Insofern tut sich die Verwaltung mit Parkknöllchen und Blitzen in Tempo 30 - Zonen wirklich leichter. Meist blieben die Bußgelder im Bereich unter der Flensburgschwelle, der Betroffene flucht und knirscht, aber zahlt.......

Gruß

Peter

Geändert von Fluffymobil (01.06.2011 um 12:42 Uhr)
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  #3  
Alt 01.06.2011, 11:36
Geier-T Geier-T ist offline
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Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
Ergo mus ein Fahrer mit aufwendigem Personaleinsatz ermittelt werden.
Bei mir war’s ein Leihwagen der auf einen Kollegen eingetragen war, auf dem anhängendem Bild wird mein Gesicht zu 70% vom Naiv verdeckt.

Ich habe die 10€ bezahlt, da ich zu meinen Fehlern stehe.

Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
Unter Umständen werden noch Gutachter und Gegengutachter herangezogen, wenn Meßgenauigkeiten angezweifelt werden usw.
Ich hatte vor einem Monat bei einem Gutachter wegen eines Problems an unserem Haus angefragt.
An und Abfahrt pro Stunde 100€ + KM Geld
Untersuchung pro Stunde 100€
Ausarbeitung eines Gutachtens das vor Gericht anerkannt wird ca 1500€
+ Märchensteuer

Da sind dann bei einer Untersuchung ob der Knipser so OK ist (warum die Fliesen abfallen) mal locker 2000.-€ weg. Bei einer Strafe von 10-100€.

Wenn ich mich recht erinnere ist irgendwo in der EU ein Land in dem Busgeld usw. unter einem Monatsgehalt nicht anfechtbar. Gut für Studenten, schlecht für Leute di sich Horden von Anwälten leisten können!

Thomas

PS Zu dem Baugutachter, unsere Hausrat Versicherung hat einen Sachverständigen dann für lau geschickt. Wir wollten auch nur wissen wie wir richtig Sanieren.
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  #4  
Alt 01.06.2011, 12:36
Fluffymobil
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Zitat:
Zitat von Geier-T Beitrag anzeigen
Da sind dann bei einer Untersuchung ob der Knipser so OK ist (warum die Fliesen abfallen) mal locker 2000.-€ weg. Bei einer Strafe von 10-100€.

Wenn ich mich recht erinnere ist irgendwo in der EU ein Land in dem Busgeld usw. unter einem Monatsgehalt nicht anfechtbar. Gut für Studenten, schlecht für Leute di sich Horden von Anwälten leisten können!
Die 2000 Teuros sind halt "Erdnüsse" (um es mit den Worten von Hilmar Kopper zu sagen) wenn ich dagegen drandenke, was all die netten psychologischen Gutachten im gestern zuende gegangenen Verfahren gegen unseren allseits beliebten und geachteten Wettermacher gekostet haben mögen - und die jetzt der Steuerzahler blechen darf

Die generelle Nichtanfechtbarkeit von Bußgeldern bis zu einer bestimmten Höhe halte ich allerdings wirklich für rechtlich äußerst problematisch, wüsste nicht, in welchem EU-Land dies realisiert ist Damit wäre einer weiteren Privatisierung und Kommerzialisierung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (hier bei uns in BW beauftragen Gemeinden und Landratsämter überwiegend Privatfirmen beispielsweise mit Geschwindigkeitsüberwachungen) und somit jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Denn man darf keineswegs annehmen, dass die Herrschaften fehlerfrei arbeiten - wo es Menschen gibt, menschelts halt


Gruß

Peter

Geändert von Fluffymobil (01.06.2011 um 12:43 Uhr)
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  #5  
Alt 01.06.2011, 20:37
JohnDoe
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Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
Gerade im Anzeigenbereich, d.h. wenn es um Punkte und/oder Fahrverbot bzw. sogar Führerscheinverlust geht, wird wohl der Angezeigte i.d.R. Wiederspruch einlegen ("Wofür zahl ich denn die Rechtsschutzversicherung??") und somit ist der ganze automatisierte Apparat ausgehebelt.
Mag sein, aber ich denke nur ein kleiner Teil ist im Bereich Fahrverbot/Führerscheinverlust...Der Führerschein ist in der Regel auf der BAB ab 40km/h über erlaubt weg...davor kostet es nur Kohle und Punkte... Außerdem du wirst nicht glauben wie viele keine Rechtschutzversicherung haben und die Fotoqualität wird immer besser, dass du trotz Versicherung dich nicht rausreden kannst...Irgendwann bist du dann auch fällig....und dann zahlst du auch noch den ganzen Verwaltungsakt und wieder klingelts im Staatssäckle...


Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
Ein weiterer Stolperstein sind die vielen Firmenfahrzeuge, die ja wohl das Gros der Fälle stellen dürften. Der Bußgeldbescheid kann sich z.B. nicht gegen eine juristische Person, also die XYZ-GmbH richten. Ergo muss ein Fahrer mit aufwendigem Personaleinsatz ermittelt werden.
Also ich kann dir sagen wie das bei uns in der Firma läuft...da haben viele einen Firmenwagen...der Bescheid kommt bei uns in der Firma (Facility Management) an und dann wird der Bescheid an den geschickt, dem der Wagen zugeordnet ist. Glaub mir dank ordentlichen Flottenparkmangement geht das sehr fix...die Firmenwagenberechtigten sind von der Firma angehalten sich dann darum zu kümmern...ist dann mehr oder weniger deren Angelenheit...

Jan
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