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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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Jan |
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Insofern tut sich die Verwaltung mit Parkknöllchen und Blitzen in Tempo 30 - Zonen wirklich leichter. Meist blieben die Bußgelder im Bereich unter der Flensburgschwelle, der Betroffene flucht und knirscht, aber zahlt....... Gruß Peter Geändert von Fluffymobil (01.06.2011 um 12:42 Uhr) |
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#3
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Bei mir war’s ein Leihwagen der auf einen Kollegen eingetragen war, auf dem anhängendem Bild wird mein Gesicht zu 70% vom Naiv verdeckt.
Ich habe die 10€ bezahlt, da ich zu meinen Fehlern stehe. Zitat:
An und Abfahrt pro Stunde 100€ + KM Geld Untersuchung pro Stunde 100€ Ausarbeitung eines Gutachtens das vor Gericht anerkannt wird ca 1500€ + Märchensteuer Da sind dann bei einer Untersuchung ob der Knipser so OK ist (warum die Fliesen abfallen) mal locker 2000.-€ weg. Bei einer Strafe von 10-100€. Wenn ich mich recht erinnere ist irgendwo in der EU ein Land in dem Busgeld usw. unter einem Monatsgehalt nicht anfechtbar. Gut für Studenten, schlecht für Leute di sich Horden von Anwälten leisten können! Thomas PS Zu dem Baugutachter, unsere Hausrat Versicherung hat einen Sachverständigen dann für lau geschickt. Wir wollten auch nur wissen wie wir richtig Sanieren. |
#4
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![]() ![]() ![]() ![]() Die generelle Nichtanfechtbarkeit von Bußgeldern bis zu einer bestimmten Höhe halte ich allerdings wirklich für rechtlich äußerst problematisch, wüsste nicht, in welchem EU-Land dies realisiert ist ![]() ![]() Gruß Peter Geändert von Fluffymobil (01.06.2011 um 12:43 Uhr) |
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#5
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Zitat:
Jan |
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