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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Du kannst darauf bestehen, dass sie dennoch kommt. Insbesondere wenn du einen Firmenwagen hast verlangen die Leasingfirmen, dass du in jedem Fall die Polizei holst...und dann kommt sie auch...(Früher oder später)...
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#2
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Bei meinem letzten Unfall sind die Jungs recht flott und ohne Murren gekommen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#3
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Ist halt immer die Frage was zu tun ist und wie die diensthabene Gruppe besetzt ist, dann kann es auch schnell gehen...
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#4
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Die Cops nehmen inzwischen ausschließlich die Personalien auf, um damit die Leute dazu zu erziehen, sie nicht mehr bei Bagatellsituationen ohne Personenschaden zu rufen. Sie weigern sich stattlich, auch nur die kleinste Bemerkung für spätere Verwendung, beispielsweise vor Gericht, in ihr Dienstbüchlein einzutragen.
Nicht mal die früher so aussagekräftige Reihenfolge im Unfallberichts (ich glaube "1" für Verursacher und "2" für Geschädigter) wird noch beachtet bzw. mitgeteilt. Und wie oben erwähnt, ist automatisch ein Bußgeld fällig, quasi als Einsatzpauschale. Das kann einen dann als Verursacher schon ärgern, wenn man alles zugibt, der Geschädigte aber (beispielsweise wegen Dienstwagen) darauf besteht (oder bestehen muss). Bei kniffligen Situationen (unklare Schuldfrage, z.B. im fließenden Verkehr bei Spurwechsel etc.) habe ich im Gegensatz zu früher in letzter Zeit auch oft mitbekommen, dass sich die Versicherungen ohne Einbeziehung der Fahrer auf 50/50 einigen, um weitere Kosten zu vermeiden. Bedeutet: Beide Unfallgegner zahlen Selbstbeteiligung und der (vermeintlich) Unschuldige bleibt beispielsweise auf der Hälfte seiner Mietwagenrechnung sitzen plus dem halben Schaden. Zum kotzen, da kannste nichts machen. |
#5
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Also ich kann in Richtung Polizei auch noch nix schlechtes sagen. Bisher sind sie immer angerückt wenn ich die mal brauchte auch ohne zu murren.
Beim Ausfüllen der Unfallmeldung bin ich restlos aufgeklärt worden und äusserst freundlich behandelt worden. Wie die Ermittlungsarbeit gegen "Unbekannt" vonstatten geht da bin ich mal gespannt. |
#6
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Bei bekanntem Kennzeichen erscheint "unbekannt" zwar merkwürdig, aber:
Nur die Haftung für den Schaden bezieht sich auf das verursachende Fahrzeug resp. den Halter, nicht den Fahrer. Polizeilich / verkehrsrechtlich gesehen allerdings ist die Ermittlung des Fahrers im Mittelpunkt (der kriegt ja das Bussgeld auf die ![]()
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Gruß Reinhard |
#7
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Unbekannt ist immer, wenn noch nicht geklärt ist ob der Halter auch der Fahrer zum Tatzeitpunkt war, hat mir der nette Polizist erklärt, weil ich ja auch den gleichen Einwand hatte wie Du Reinhard!
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