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#1
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![]() Zitat:
Dann deichsel den Termin für Dich passend und nimm Nuztungsausfall in Anspruch. Interessant dürfte es werden, diesen zu beziffern, da Du ein behindertengerechtes Fahrzeug hast, welches so einfach nicht in die üblichen Kategorien einzugruppieren ist! Weise den Gutachter darauf hin, dass er die Nutzungspauschale / Tag in seinem Gutachten unbedingt angeben soll! Die ggf. anfallende Wertminderung nicht vergessen. Anwaltliche Unterstützung könnte hier für die Schadenregulierung sinnvoll sein! Ist das Gutachten von Dir privat oder von der gegnerischen Versicherung beauftragt?
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Silberelch für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Morgen kommt der Gutachter der gegnerischen Versicherung!
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#3
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Sollte der Gutachter keinen Nutzungsausfall auschreiben wollen, würde den ablehnen und sinnvollerweise einen nehmen der mit einen der Umbaubetrieben in Berlin zusammenarbeitet.
Die Gutachter der Versicherungen erwecken immer den Anschein das man mit aller Macht den Preis für die Versicherung drückt. Das ist zumindest den Eindruck den man bekommt wenn man sich mit Versicherungschäden beschäftigt ;-) Achja - man hat als Geschädigter immer das Recht auf Gutachter seiner Wahl. Mfg Matthias
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- hier werden sie geholfen - |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu sternschrauber für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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....und genau auf dieses Recht bestehe ich immer!
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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