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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
![]() Trotzdem eine ärgerliche Sache. Hoffentlich geht alles glatt und dir wird der Schaden ersetzt. Gibt es bei den großen Mietwagenfirmen denn kein Behinderten gerechtes Fahrzeug, welches du fahren kannst? Es kann doch nicht sein, daß du nicht mehr Mobil bist, wenn du unverschuldet in so eine Situation kommst.
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#2
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Es ist halt so! Die großen kümmern sich einen feuchten ... um Behinderte. Ich kenne in Berlin nur zwei Firmen die auch entsprechende Fahrzeuge bereithalten und beide sind spezialisiert auf den behindertengerechten Umbau von Fahrzeugen.
Man argumentiert immer damit die Kundenklientel der behinderten sei zu klein um dafür fahrzeuge bereitzuhalten. Mag irgendwo ja auch stimmen aber iss auch bischen diskriminierend. Bisher konnte ich aber immer Werkstatttermine so deichseln das es hinhaut. Dem Papi schau ich immer auf die Finger! Kann man doch so einiges dabei lernen in alle Richtungen! ![]() |
#3
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Hallo,
meiner Frau ist mal jemand beim ausparken so hinten draufgefahren,das die Abschleppöse verbogen war.Mein Nachbar hats zum Glück gesehen und die Nummer aufgeschrieben. Wir also die Polizei geholt,die haben die Halterin ("ich hab garnichts gemerkt!") ermittelt und die ganze Sache ins Rollengebracht. Ergebnis war,das ihre Versicherung den Schaden (ca. 550 €) gezahlt hat.Das Verfahren gegen sie wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wenigstens wurde der Schaden beglichen! |
#4
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Hallo Jens,
also bleiben letztendlich nur Taxifahrten, deren Kosten vom Unfallverursacher oder deren Versicherung zu begleichen wären. Es geht aber nichts über selbst fahren können, als immer auf andere angewiesen zu sein.
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![]() Geändert von V-6 (04.05.2011 um 17:20 Uhr) |
#5
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![]() Zitat:
Dann deichsel den Termin für Dich passend und nimm Nuztungsausfall in Anspruch. Interessant dürfte es werden, diesen zu beziffern, da Du ein behindertengerechtes Fahrzeug hast, welches so einfach nicht in die üblichen Kategorien einzugruppieren ist! Weise den Gutachter darauf hin, dass er die Nutzungspauschale / Tag in seinem Gutachten unbedingt angeben soll! Die ggf. anfallende Wertminderung nicht vergessen. Anwaltliche Unterstützung könnte hier für die Schadenregulierung sinnvoll sein! Ist das Gutachten von Dir privat oder von der gegnerischen Versicherung beauftragt?
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Silberelch für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Morgen kommt der Gutachter der gegnerischen Versicherung!
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#7
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Sollte der Gutachter keinen Nutzungsausfall auschreiben wollen, würde den ablehnen und sinnvollerweise einen nehmen der mit einen der Umbaubetrieben in Berlin zusammenarbeitet.
Die Gutachter der Versicherungen erwecken immer den Anschein das man mit aller Macht den Preis für die Versicherung drückt. Das ist zumindest den Eindruck den man bekommt wenn man sich mit Versicherungschäden beschäftigt ;-) Achja - man hat als Geschädigter immer das Recht auf Gutachter seiner Wahl. Mfg Matthias
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- hier werden sie geholfen - |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu sternschrauber für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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....und genau auf dieses Recht bestehe ich immer!
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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