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  #1  
Alt 11.02.2011, 14:24
sh911 sh911 ist offline
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Es hat halt einen Grund, warum man mit Gespann eben nur - mit Sondergenehmigung - 100 km/h fahren darf. Einen Notstop sehe ich auch nicht als problematisch an. Eher Seitenwindböhen, Reifenplatzer, Hinderniss auf Fahrbahn oder gar ein netter Stupser von hinten oder Seite, den man von einem anderen Verkehrsteilnehmer bekommt. Da könnte das Gespann mit einer derart überhöhten Geschwindigkeit schnell unkontrollierbar werden......

Abgesehen davon es auch gut Strafe kosten kann, wenn man erwischt wird.

Sorry, meine ich nich böse. Aber ich habe schon zweimal erlebt, dass mich Gespanne mit Tandem!!! - Achse überholt haben und ich diese einige Zeit später im Graben liegen sehen. ( Bei dem ersten Fall gab es die 100er REglung noch nicht.. ) Wir alle wissen wie schwer ist einen Tandem aus der Ruhe zu bekommen.....

Ich will mich aber nicht als Besserwisser oder Oberlehrer aufspielen, wenn ich im Rückspiegel so einen flotten anrauschen sehe, mache ich immer gerne Platz und lasse ihn ziehen. Ich bin auf Urlaubsreise und habe Zeit.... *pfeiff*
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

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Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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  #2  
Alt 11.02.2011, 14:49
gommer gommer ist offline
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Zitat:
Zitat von sh911 Beitrag anzeigen
Abgesehen davon es auch gut Strafe kosten kann, wenn man erwischt wird.
Bis 120km/h ist gestattet in Belgien, in Frankreich sogar 130km/h (ja, mit Wohnwagen).

Habe keinen Angst, ich fühle mich nicht angegriffen. Aber trotzdem möchte ich noch sagen das ich weniger angst für unfälle hab bei 115km/h und vernünftig beladene Wohnwagen als bei 100km/h und schlecht beladene Wohnwagen. Alles was schwer ist unten, und soviel wie möglich schwere stücke auf der Hinterachs vom Viano, Deichsellast bei 100kg. Das ergibt wirklich eine sehr stabile kombination.
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  #3  
Alt 11.02.2011, 16:00
sh911 sh911 ist offline
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Zitat:
Zitat von gommer Beitrag anzeigen
Bis 120km/h ist gestattet in Belgien, in Frankreich sogar 130km/h (ja, mit Wohnwagen).

Habe keinen Angst, ich fühle mich nicht angegriffen. Aber trotzdem möchte ich noch sagen das ich weniger angst für unfälle hab bei 115km/h und vernünftig beladene Wohnwagen als bei 100km/h und schlecht beladene Wohnwagen. Alles was schwer ist unten, und soviel wie möglich schwere stücke auf der Hinterachs vom Viano, Deichsellast bei 100kg. Das ergibt wirklich eine sehr stabile kombination.

Fast richtig, in Frankreich dürfen wir in unserer Gewichtsklasse keine 130 km/h mehr fahren! Das ist nur mit kleinen erlaubt.

In der Schweiz fahren die Deutschen mit 100er Zulassung auch munter 100 und wundern sich über Strafzettel.

Übrigens, wenn man in Frankreich oder Belgien die dort erlaubten Geschwindigkeiten fährt und einen selbstverschuldeten Unfall hat, kann es Probleme mit der Versicherung geben, da wir ja nur eine Betriebserlaubnis für 80 km/h bzw. 100 km/h haben. Unser Fahrzeuge sind ja nach deutschem Recht zugelassen......

Ansonsten hast Du aber auch Recht, wenn ich manchmal mitbekomme, wie die Jungs ihre Gespanne beladen........., es gibt schöne Tode zum sterben...... *grins*

@ Runwalt

Ja, im Moment ist ein Adria im Gespräch - soll aber 23.000 Euro kosten. Vielleicht aber auch wieder ein Hobby....., wir wollen am 19.2 mal nach Wertheim und uns Detleffs und Bürstner anschauen.

Und am Ende behalten wir dann unseren, weil der reicht ja eigentlich....... feiff
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Schöne Grüsse

Stephan

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  #4  
Alt 11.02.2011, 16:46
Rüddy
Gast
 
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Also dürfen z.B Autos mit CH-Zulassung bei uns nur 120 fahren?

das hab ich ja noch nie gehört, dass eine Fzg.Zulassung aus dem
Jeweiligen Land als Restriktion auch für andere Länder gelten soll.

Sich wundernden Gruß
Rüddy
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  #5  
Alt 11.02.2011, 17:35
sh911 sh911 ist offline
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Nein, das verstehst Du falsch.

In der Schweiz darf man generell nicht schneller als 120 fahren, das sieht dort das Verkehrsrecht der Schweiz vor. Bauartbedingt können die Fahrzeuge schneller fahren - sie dürfen es aber nicht - in der Schweiz. Fährt der Schweizer dann aber aus der Schweiz raus nach Deutschland, z.b., kann er so schnell fahren wie es sein Fahrzeug zulässt ( unter Beachtung der deutschen Geschindigkeitsregeln. Denn bauartbedingt und damit nach Betriebserlaubnis kann und darf generell das Fahrzeug ja schneller fahren - in Rahmen der jeweiligen Verkehrsregeln.

Ein Wohnwagen ist nach deutschem Recht in der allgemeinen Betriebserlaubnis für 80 km/h bzw. nach der Sondergenehmigung für 100 km/h zugelassen und versichert.

Daher dürfen wir in der Schweiz nicht schneller wie 80 km/h fahren, weil eben das schweizer Verkehrsrecht die deutsche Ausnahmegenehmigung nicht anerkennt. Und in Frankreich mit 130 km/h im Gespannbetrieb zu fahren ( mit eben kleinen Wohnwagen ) ist so eine Sache, weil eben die Betriebserlaubnis, nach der ein Wohnwagen in Deutschland zugelassen und versichert ist, nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h bzw. 100 km/h vorsieht. ( Wenn die Kriterien der 100er Zulassung erfüllt sind )

Aberrrrr vorrrrrrsicht! Ich bin kein Verkehrsrechtsexperte und habe mir dieses Wissen selbst erlesen und so verstanden! ( Dies nur zur Vorsicht! )
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Schöne Grüsse

Stephan

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Geändert von sh911 (11.02.2011 um 17:37 Uhr) Grund: was nachgetragen
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  #6  
Alt 11.02.2011, 18:19
Benutzerbild von drdisketti
drdisketti drdisketti ist offline
Der Vauminator
 
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Berlin -[Deutschland]- B Berlin -[Deutschland]- VI * * *
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Ist korrekt geschildert und zur Beachtung zu empfehlen.

Speziell der Part in Bezug auf Anhängerbetrieb in F !

Solange alles gut geht, kräht ja kein Hahn danach. Aber im Falle eines Unfalles steht der Fahrer mit einem Bein im Gefängnis - die Franzosen sind da ganz und gar nicht zimperlich.

Gruß Reinhard
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  #7  
Alt 11.02.2011, 23:16
Runenverwalter Runenverwalter ist offline
Parkplatz
 
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Runenverwalter´s Fotoalbum
Beiträge: 182
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........aber an allen von Behördenseite für gefährlich gehaltenen Stellen auf der Autobahn in F gibt es grundsätzlich Verkehrsschilder für Wohnwagengespanne mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung (oft 90km/h), z.B. an Kuppen oder längeren Gefällen oder großen Brücken. Diese Regelung finde ich europaweit am besten. Diese läppischen 80km/h bei uns in D stammen aus den 50er Jahren und quasi jeder LKW fährt heutzutage sowieso 95km/h. Die französischen Versicherungsregelungen bei Selbstverschulden erziehen zu Eigenverantwortung. Das sehe ich bei uns auf den Straßen seit ein paar Jahren nicht mal mehr ein bißchen. Entweder völlig grundlos Mittelspurschleicher oder linke Halbe-Meter-Auffahrer, Normalität fast ausgestorben. Die Fahrten in F im Urlaub sind dagegen ein Genuß höchster Kultur, paßt halt zum Land.......

viele Grüße Runwalt
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  #8  
Alt 11.02.2011, 14:50
Runenverwalter Runenverwalter ist offline
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Hallo Stephan,

nein, meine Idee ist dann logischerweise nicht für Euch geeignet. Da hilft dann nur nachzusehen, welcher Wohnwagen mit für Euch passendem Grundriß evtl. deutlich weniger wiegt, eine windschnittige Front hat, max. 2,30m breit und nicht zu hoch ist. Da gibt es bestimmt viel zu vergleichen..... Mir gefällt z.B. als Luxuswohnwagen sehr gut die Nova-Reihe von Hymer.... Für Wohnmobile gibt es einen sehr schön gemachten Komplett-Katalog 2011 mit allen Herstellern und allen tech. Daten von ProMobil, vielleicht gibt es das auch für Wohnwagen?? viele Grüße Runwalt
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