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#1
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Hallo an alle!
Ich habe mir auch einen V230 zugelegt und musste dann mal wieder feststellen, das mich mein Bauchgefühl niemals täuscht... Der "Händler" hat mich über den Tisch gezogen und ich weiß nicht mehr weiter: - mehrere defekte am Fahrzeug (waren nicht ersichtlich) - im Fahrzeugbrief, den ich leider erst hinterher (nach dem Kauf) gesehen habe, steht das er Weiß ist (obwohl dunkelgrau) - das Auto ist Italiener - der Vorbesitzer (vor dem Händler) ist nirgends zu finden - wer weiß was noch kommt wenn ich nächstes Jahr zum TÜV muss? ![]() Trotzdem mag ich den Wagen, auch wenn ich dem Händler eine rein ... könnte! Schade nur das man mir hinterher sagte (ich habe den Wagen ca. 5 Monate) das da nix mehr (rechtlich) zu machen ist, denn für rund 6000,- EUR muss ne alte Frau lange stricken. Bis neulich Thomas |
#2
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Rechtlich gesehen kannst du bis 6 Monate nach dem Kauf die Beseitigung versteckter Mängel geltend machen, ohne nachweisen zu müssen, dass sie beim Kauf bereits vorhanden waren.
Die Frage ist aber, wie du zu deinem Recht kommst. Ein Gespräch mit dem Händler kann was bringen, wenn der aber blockt, stellt sich die Frage, ob sich weitere Schritte lohnen. Recht haben ist nicht immer Recht bekommen. |
#3
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Hallo TF-LU,
Zitat:
Ich weiß schon warum ich "" schreibe ;-) Gruß Thomas |
#4
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Hallo Thomas,
bei mir hat damals auch der Farbcode für weiß im Fahrzeugbrief gestanden. Er ist aber silber!!! Das hat mir die gute Dame von der Zulassungsstelle geändert und gut war, solange da keine andere (falsche) Fahrzeugidentnummer, neben dem Beifahrersitz, steht, ist doch alles in Ordnung.
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Anhaltiner Grüße, Peggy und Enrico ![]() |
#5
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Hallo TomTool,
auch bei mir steht in der Zulassung weiss, obwohl er schwarz ist. Glücklicherweise konnte ich über den Erstbestitzer (Daimler-Niederlassung Düsseldorf) den Grund erfahren: Es gab eine Weile nur weisse Fahrzeuge aus Spanien und diese wurden in Deutschland dann zur V-Klasse. Etwas komisch, aber das war die Erklärung von dem MA in der Damiler-Niederlassung. Ich bin drauf gestoßen, da um das Dachfenster ein weisser Plastikrand ist und das von oben (nach den Jahren) doch etwas doof aussieht. Im Übrigen hab ich bei unserer Zulassungstelle dazu angefragt und bekam die Antwort: Egal, Hauptsache die Fzg-ID stimmt überein. Alles andere ist in Deutschland seit 2009 unwichtig geworden. Zu den rechtlichen Dingen: TF-LU hat recht! 6 Monate ist lt. HGB richtig. Er ist Händler! Egal ob mit "" oder ohne. Es sei den, du hast Dir einen Privatverkaufvertrag unterjubeln lassen. Vorbesitzer: Bekommt Du auf Anfrage bei der Zulassungstelle. Die haben damals den alten Brief vernichtet oder eingezogen. |
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