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  #1  
Alt 03.05.2010, 11:43
Ralf
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.....dann wird es sich mit den Niederlanden ebenso verhalten !
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  #2  
Alt 03.05.2010, 14:08
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Herford -[Deutschland]- HF Herford -[Deutschland]- XP 1 1 1 1
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Der Wagen sollte eine EBE (Europäsiche Betriebserlaubnis), ein COC (bzw. früher EWG Übereinstimmungsbescheinigung) haben, falls nicht, kann das bei Daimler unter Angabe der Fahrzeugidentnummer angefordert werden, kostet aber. Ohne diese Papiere kann kein deutscher Brief erstellt werden.

In den Niederlanden gibt´s keinen TÜV, d. h. vor einer Zulassung in D ist in jedem Fall eine Vollabnahme (ca. 150€ hat das früher mal gekostet) notwendig. Bei Mängeln gilt dann übrigens das niederländische Recht, z.B. "Unfallfrei" ist in NL völlig irrelevant, da hier alles mögliche auch am Rahmen geschweißt werden darf.

Grüsse
Frank
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Frank
Öffentlichkeitsarbeit 1. Mercedes V Club e.V.

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  #3  
Alt 03.05.2010, 15:24
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sach zu dem nicht stadtteil. da gibts bestimmt treffendere bezeichnungen

es ist bei bei gebrauchtwagen etwas verwirrend, da die erläuterungen meist mit neuwagen zusammengewürfelt werden. theoretisch ist mein wissensstand auch "fzg. abholen, COC holen, anmelden fertig"
nicht ganz so eindeutig war für mich das steuerliche. wird die holländische MWSt. abgezogen und die dt. MWSt. draufgepackt? und wer macht das? macht das der staat das von haus aus, so dass ich bei holländische 19%MWSt. nie was mitbekommen, aber in anderen Ländern damit rechnen müsste?

Gilt eine Zulassungssteuer auch bei Gebrauchtwagen? wenn ja, wie wird die berechnet?

Hat wer noch ein Gefühl, was ein COC kostet würde?
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  #4  
Alt 03.05.2010, 16:32
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mstoeckigt mstoeckigt ist offline
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Märkisch-Oderland-Kreis -[Deutschland]- MOL Märkisch-Oderland-Kreis -[Deutschland]- R M
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Alles, was innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gekauft wird, ist sogenannte Gemeinschaftsware und somit zollfrei. Wenn ein Auto innerhalb der EG gekauft wird, lohnt es sich, die Mehrwertsteuer ausrechnen zu lassen. Bezahlst Du die holländische und die ist weniger, dann ist es gut. Die muss aber extra auf der Rechnung ausgewiesen sein. Bezahlst Du die in Holland nicht, was auch geht, dann musst Du die hier in Deutschland nachlösen. Wichtig ist unbedingt eine Rechnung, egal wie, da die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Liegt die bei der Zulassung nicht vor, muss das Auto geschätzt werden und dann kann man unter Umständen ganz schön auf die Nase fallen.

Wenn weitere Fachfrage bezüglich Zoll oder Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer so heisst die) auftauchen, kann sich per PN an mich gewendet werden.*

*Insider wissen Bescheid
__________________
Das Leben ist viel zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren !



Berliner Grüße

De' Maddin




Geändert von mstoeckigt (03.05.2010 um 16:33 Uhr) Grund: Ergänzung
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