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  #1  
Alt 16.11.2009, 09:14
Ralf
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hi,

hab hier noch einen Link zu 123Recht. Vielleicht hilft der weiter ?

http://www.123recht.net/forum_topic....35661&ccheck=1
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  #2  
Alt 16.11.2009, 09:24
Alex K.
Gast
 
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Beiträge: n/a
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Grüß dich,

hatte ein ähnliches Problem mit meinem vorherigen Fahrzeug.

Ein paar Tage nach dem ich es verkauft hatte, traten schon Probleme auf.

Rein rechtlich gesehen ist dass so eine Sache und laut meinem Rechtsanwalt gar nicht mal so eindeutig. Rein sachlich gesehen bist du im Recht, da dir das Problem vorher nicht bekannt war und du es demzufolge auch nicht verschwiegen hast.. Allerdings hatte ich damals bei meinem Problem bedenken, wie sich ein Schaden kurz nach dem Verkauf auf meine Glaubwürdigkeit auswirkt.. Passiert ja doch eher selten, dass ein nicht bekanntes Problem zufällig kurz nach dem Verkauf auftritt.

Haben uns dann, wie duc900 bereits sagte, die Kosten geteilt.
Im Grunde hätte man sich sicher lange streiten können, aber rein menschlich gesehen war es sicher so die beste Lösung.

Mfg Alex
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  #3  
Alt 16.11.2009, 09:25
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Danke Ralf, gehen wir also noch etwas tiefer in die Materie ein:
Ich habe das Auto vor gut 2 Jahren aus optischen Gründen (weil mir die Lackierung gut gefiel) in Schweden mit einigen Mängeln gekauft. Mängel waren: Druckschlauch Servolenkung kapput, Antriebswelle kaputt, Bremsen runter sowie kleinere optische Mängel.
Alle technischen Mängel wurden in einer Werkstatt repariert. Alle optischen Mängel in einer Lackiererei. Geputzt, gewaschen und dem TÜV vorgeführt habe ich das Auto. Eine Eigennutzung kam nach einer Probefahrt aufgrund der Kuttertypischen Fahrverhaltens nicht in Frage. Man könnte auch sagen: klassischer Fehlkauf meinerseits....Bin da etwas bessere Strassenlage gewohnt. In der vergangenen Woche wurde das Auto in Deutschland auf mich zugelassen (1 Tag, dann wieder abgemeldet), damit ich deutsche Papiere habe und das Auto für einen Käufer sofort zulassbar ist. Die schwedischen Papiere wurden entwertet.
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Peter
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  #4  
Alt 21.11.2009, 18:26
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....was ist jetzt daraus geworden?
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  #5  
Alt 21.11.2009, 20:55
donmannix
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Zur allgemeinen Erleuchtung hier das offizielle Statement des ADAC (Auszug Webseite):

Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen SachmängelhaftungsausschlussADAC-Vertrag ). Aufgrund von gesetzlichen Verboten für Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es wichtig, dass der in einem Formularvertrag enthaltene Haftungsausschluss eingeschränkt wird (im ADAC-Kaufvertrag enthalten). Der Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden. Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden: zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist.
Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen.
Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im Allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung.

Gruß
donmannix
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  #6  
Alt 22.11.2009, 11:25
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der Vahrende der Vahrende ist offline
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Berlin -[Deutschland]- B Berlin -[Deutschland]- T D
Standard Und so gings aus:

Ich hatte dem Käufer versprochen, mich Montags zu melden, was ich auch tat.
Umso erfreulicher war es dann, das ich hörte, er habe ein neues Getriebe umsonst von einem Freund bekommen, es sei bereist eingebaut und er wolle das Auto nun auch nicht mehr zurückgeben. Ich glaube nun vielmehr, dass das Getriebe tatsächlich nicht defekt war, sondern er tatsächlich nur etwas grobmotirig die Getriebebetätigung ausgehängt hat (oder sowas ähnliches, wie V-Dulli schon schrieb). Ich halte die Zeit zwischen der "Getriebekaputtmeldung" Samstagsabends und der Zeit der "Getriebe OK Meldung" Montagsmittags für etwas arg kurz. Auch das er Sonntags ein Getriebe geschenkt und gleich auch noch eingebaut bekam und er nach eigenen Worten Sonntags sogar schon wieder rumgefahren ist, halte ich nicht so ganz für glaubwürdig. Der MB 100 ist ein Fronttriebler, somit ist ein Getriebewechsel nicht "mal so eben" zu durchzuführen wie bei einem Heckantrieb.
Radlager: er bekommt von der Werkstatt, die mir den Wechsel gemacht und verbockt hat, 100 EUR zurück, von mir noch 50 EUR aus Kulanz on top, damit ist er zufrieden.
Alles in allem ein positiver Ausgang also.
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  #7  
Alt 22.11.2009, 11:35
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...schöööööön!

Wenn man weiss wie es geht kann man das Getriebe relativ schnell wechseln, wenn nicht dauerts schon mal ein Tag oder auch länger!
Ist aber immer noch nicht mit Sprinter und co. zu vergleichen.

Einen, bis auf ein Gehäuseriss, größeren Getriebeschaden habe ich beim MB100 noch nicht gesehen. wenn dann immer Schalthebel lose/ verdreht oder Kerbstift gebrochen.
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Gruß aus OWL
Helmut


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