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Reise-Straßenberichte Hier darf alles rein von Alpenpässen über Wegelagerei bis Zustandberichte von Strassen, usw. |
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#1
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Eindeutig, ja - ich hatte dagegen um Lyon herum schon mal das Pech, nen erhöhten Mautsatz zahlen zu dürfen, weil ein Fahrrad auf dem Heckklappenträger etwas zu weit über die 2 m Grenze herausragte
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#2
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vielleicht findest Du hier was
http://www1.adac.de/ReiseService/rou...rcePageID=8274 hab leider grad meine Login-Daten nicht zur Hand. In A haben wir z.B. an Tauerntunnel/Katschbergtunnel das gleiche bezahlt für PKW als wie auch für PKW+WoWa. In Italien zahlst Du mehr mit WoWa wenn Du an eine Mautstelle fährst, an der einer drin sitzt - der setzt dann die Klasse von 2 auf 4 (oder so ählich) hoch und Du löhnst meines erachtens mehr. Fährst Du dagegen an eine Spur wo der freundliche Hr. Automat drin sitzt, wurde nur Klasse 2 angezeigt (woher soll der Automat auch wissen, dass da noch was dranhängt...?) ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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In Frankreich hilfreich ist folgender LInk:
http://www.autoroutes.fr/en/preparat...ification.html Auf der Startseite ist auch ein Online-Gebührenrechner verlinkt. Leider alles nur in ausländisch....... ![]() |
#4
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Viele Grüße Matthias duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder ![]() |
#5
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für die guten Tipps. Was mir noch nicht klar ist ist bei der Klasse 2 (Fahrzeuge und Gesapanne von 2 bis 3 m Gesamthöhe, die das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten). Bezieht sich das Gesamtgewicht nur auf das Zugfahrzeug oder wovon ich nach der worst case Betrachtung eigentlich ausgehe das Gesamtgewicht des Zuges. Allerdings hieße das im Umkehrschluss, dass ein Viano mit 2,94 t und einem "kleinen" 750 kg Anhänger wegen des Gesamtgewichtes in Klasse 3 fiele und das ist aber meines Wissens auch nicht so.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#6
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Hallo Volker, ich fürchte, Du wirst vom "worst case" ausgehen müssen - auf der französischen Seite von "Autoroute.fr" ist von der Abkürzung PTAC die Rede (Poids total autorisé en charge) und damit ist laut Wikipedia ausdrücklich auch das Gewicht der Fahrzeugkombination gemeint. Das scheint der "Preis" für die steuerlich begründete Auflastung des zGG beim MB zu sein
![]() Gruß Peter |
#7
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Vielen Dank für die Erkäuterung der Abkürzung mit der ich bisher nichts anfangen konnte. Leider sind die Schlussfolgerungen daraus nicht so erfreulich. Bei fast 5 t Gespanngewicht kann ich dann wohl gleich mal die Kosten kalkulieren oder über Landstraßen fahren .
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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