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#11
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- soweit ein nachvollziehbarer Grund.
Aber die Verwendung von bauartgeprüften Teilen ist nicht eintragungspflichtig. Du kannst ja auch Zusatzscheinwerfer montieren, ohne dann beim TÜV vorstellig werden zu müssen. Also: Scheinwerferreinigungsanlage - kein Problemfall ALWR - hat ABE SW - haben Prüfzeichen Wozu dann das ganze eintragen ? Das nicht zutreffende Prüfzeichen des modifizierten Scheinwerfers ist auch durch Eintragung nicht als Risikofaktor aus der Welt zu schaffen: auch damit wird es kein bauartgeprüftes legales für die Verwendung an Kfz zugelassenes Teil. Durch die im Hella-Satz enthaltenen Motoren kann man bei Verwendung von Nachbau-Scheinwerfern (die übrigens eine andere Prüfnummern haben werden) einen komplett bestückten Original-Scheinwerfersatz in den Keller legen. Vielleicht gibt es die Hella-Nachrüstung auch ohne Motoren, das wäre dann ca. 120 EUR billiger. Gruß Reinhard |
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