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#1
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Hallo Reinhard,
meiner is EZ 23,4,01 und laut neuestem Schrieb vom FA bin ich mit Euro2 eingestuft, daher meine Frage. verwirrte Grüße |
#2
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- dann gibt es noch den Unterscheidung, wann das Auto die Typzulassung bekommen hat. Vor oder nach Stichtag ? Das steht in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil II (wird bei Dir noch "Fahrzeugbrief" heißen).
Danach ist (im allgemeinen 1 Jahr später) die Erstzulassung zwingend für eine Einstufung nach aktueller Euro-Norm - sonst bekommt man das Fahrzeug nur mit einer Ausnahmegenehmigung noch zeitnah erstzugelassen. Gruß Reinhard |
#3
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Hallo Reinhard,
sorry, hier nur Bahnhof, wo muss ich im Brief (der seit Jahreswechsel nun der neuen Ausführung Teil II entspricht) genau nachschauen und was sollte dort am besten stehen? Andernfalls hilft nur ein DPF richtig? Gruß |
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