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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
Wer das Rechtsfahrgebot beachtet, kann m.E. nach kaum rechts überholt werden. Einige, die sich sehr oft bedrängt fühlen, sollten sich vielleicht mal den §1 der StVO genauer ansehen, insbesondere den Absatz 2, vielleicht folgt eine gewisse Erleuchtung: §1 StVO Vor Gericht schneiden Oberlehrer, Blockierer und sture Linksfahrer erfahrungsgemäß in der Regel allerdings besser ab als die sogenannten "Drängler" oder "Raser" ... |
#2
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Nunja,
das sture Linksfahren (der anderen) kann man ja als Drängler auch damit dokumentieren; das eigene Drängeln aber auch...
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
#3
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Also mein Kommentar zum Urteil: sehr gut und richtig! Ich finde diese immer weiter steigende Vollkasko und "cover-your-ass" Mentalität ehrlich gesagt zum k....! Bis vor Monaten gab es diesen ganzen Filme-Schnickschnack Unsinn nicht und die Welt war mindestens genauso gut wie heute.....Zusätzlich habe ich keinen Bock dass mich irgendjemand filmt, ich das ja nicht mal merke, und das ganze dann im Netz landet!!!
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert ![]() |
#4
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Kann es sein, dass ihr hier seitenlang am Thema vorbei postet? Nur mal so nebenbei eingeworfen 😎
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert ![]() |
#5
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Ich bin der Meinung, zur Beweisführung bei einem Unfall sollte eine Dashcam auf jeden Fall zugelassen sein, als Hilfe zum Denunzieren, wie in dem vorliegenden Fall, jedoch nicht.
Vielleicht würde es die Moral im Straßenverkehr sogar positiv beeinflussen, wenn man damit rechnen muss, per Kamera überführt zu werden, so mancher Unfallhergang nach einem Rotlichtverstoß, willkürliche Vollbremsung etc. wäre schnell geklärt. Natürlich ist der Datenschutz ein wichtiger Aspekt, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen ... Jeder Smartphone-Besitzer kann heutzutage filmen und fotografieren was das Zeug hält, eben auch andere Autofahrer oder unter die Toilettenabtrennung hindurch, kein Hahn kräht danach ... so what?! Geändert von Danidog (12.08.2014 um 21:05 Uhr) |
#6
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Das darfst Du alles nicht!! Richtig ist allerdings, dass " kein Hahn [danach] kräht". Wenn das allerdings jemand stört, bzw. wenn das, wie im vorliegenden Fall, vor Gericht kommt, dann sieht die Sache ganz anders aus. Dann kriegt der Filmer/Photographierer Ärger ohne Ende. Die meisten wissen nur nichts über die Folgen ihres Tuns und fast immer kümmert es auch niemand. Verboten ist es trotzdem! Gruß Hans |
Folgender Benutzer sagt Danke zu WHans für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Der Drängler und Rechtsüberholer verschafft zumeist nur dem Oberlehrer und Erziehungsbeauftragten Probleme, die meist egozentrischer Natur sind. Wohingegen der Oberlehrer sehr vielen Probleme macht. Durch die zu erwartende Stresssituation werden mehr Unfälle von den Oberd.epp... lehrern verursacht, als von Dränglern oder Rechtsüberholern.
Die Verkehrsstatistik wertet jedoch nur das Verschulden nach StVo aus, nicht den gesunden Menschenverstand. Mir wird Angst, wenn ich in Deutschland Verhältnisse wie in ******** erleben sollte. Denunzianten und Frührentner, die an ihrer Lebensleere verzweifeln, werden sich sofort mit einer Dashcam bewaffnen und auf die Jagd gehen. Eine Art Privat-Stasi des Strassenverkehrs. Pfui Deibel... Geändert von Jor-EL (13.08.2014 um 08:24 Uhr) |
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#8
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Und wenn er in Österreich eine Dashcam dabei gehabt hätte, hätte er zudem deswegen noch eine dicke Strafe bezahlt.
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Mit Auto bereist und dort übernachtet: Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Russl𝚊nd, San Marino, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, UK, Ungarn ![]() |
#9
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Immerhin lernt man in diesem Beitrag durchaus unterschiedliche Charaktere kennen.
Natürlich haben die Oberlehrer die Meinungshoheit durch unbedingtes Rechthaben, doch glücklicherweise sind die Normalen in der Mehrzahl. Ich fürchte den Tag, an dem die Realpolitik dem kommunistischen Wahnwitz der Unselbständigkeit und Denunziation weichen muss. Dauert hoffentlich noch ein wenig... Ich denke nicht, dass das Erlauben des Rechtsüberholens etwas ändern würde. Eher würden mehr Unfälle passieren. Die ganze Welt beneidet uns um unser Verkehrssystem und dessen Regeln... ganz falsch kann es nicht sein. Man müsste viel mehr richterliche Entscheidungen einfordern, die die Selbstverantwortung bejahen und armselige Rechthaberei schwächen. Leider ein Wunschdenken... Geändert von Jor-EL (13.08.2014 um 19:53 Uhr) |
#10
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Ein nicht zu unterschätzender Aspekt dürfte die Verkehrsdichte hierzulande sein. An vielen Stellen könnte man zwar starre Tempolimits einrichten, an der gefahrenen Geschwindigkeit würde das jedoch nur wenig ändern, man kann froh sein dass es rollt, wenn es denn rollt.
Es ist eben nicht unbedingt das Tempolimit, welches in manchen Ländern entspanntes Reisen ermöglicht, sondern auch und vor allem die geringere Verkehrsdichte. Mir ist diese "Entspanntheit" im Ausland durchaus auch schon aufgefallen, aber am Tempolimit allein liegt das nicht. Bei uns fühlt sich eine Begrenzung immer an wie eine Safetycar-Phase, alles staut sich auf einen Klumpen, fährt nebeneinander her ... ich bin meistens froh wenn es wieder vorwärts geht, wobei ich meistens kaum über 140 km/h fahre ... |
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