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#11
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das gilt in NRW:
Welche Kontaktbeschränkungen gelten wieder? Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Bei der Bestimmung des Haushalts gelten Ehegatten, Lebenspartner/innen und Partner/innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenwohnen. Für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht. Schwester und Partner sind somit beim Familientreffen raus :-(. |
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