![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]()
Wenn man auf die Karte umschreiben muss oder lässt, dann bekommt man seinen grauen (oder rosanen bei den jüngeren) Lappen entwertet mit nach Hause, also für gerahmt an die Wand hängen reicht das allemal.
|
#2
|
|||
|
|||
![]()
Immer drauf achten, dass man den Lappen mitbekommt und auch aufbewahrt. Wichtig, vorher sagen, dass man den wieder haben möchte. Sonst ist der schnell mal geschreddert und vorher am besten ein Foto machen.
Es macht übrigens bei bestimmten Anforderungen Sinn gegen eine Karte zu tauschen. Will man zum Beispiel mit einem PKW einen Drehschemel ziehen. Mit Klasse 3 sind nur 3-Achsige (Achsenabstand <1m gilt als einer Achse) Gespanne erlaubt. Bei BE fällt diese Einschränkung weg. Dafür sollte man die Zusatzzahl 79.06 für BE eintragen lassen. Diese erlaubt es Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t mit einem PKW zu ziehen. |
#3
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
ZITAT: " Dafür sollte man die Zusatzzahl 79.06 für BE eintragen lassen" habe gerade mal schnell nachgeschaut, die 79.06 sind bei BE bei mir in Spalte 12 eingetragen, hat die Dame vom Amt automatisch gemacht. Habe ich das richtig verstanden, dass dann die 1m Achsabstand Regelung obsolet ist? - das wäre ja ggf. mal sogar ein richtiger Vorteil des neuen Führerscheins. Ein Nach- / Vorteil des neuen ist, das bei einer Kontrolle die Beamten den Inhalt des neuen direkt abfragen können, der alte Graue war wohl nicht zentral gespeichert, wenn man ihn (wie ich eigentlich immer) nicht dabei hatte war das die 2 x die ich in meiner Autofahrerlaufbahn kontrolliert worden bin eine (klitze-) kleine Diskussion aber immer ohne Folgen.
__________________
Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#4
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Ansonsten sind Klasse 3 und BE im Bezug auch Anhängerbetrieb gleich. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Wat seid ihr hier alles für alte Säcke
![]() Hab meine Klasse 2 mit knappen 52 (also innerhalb der 2 Jahresfrist nach 50) einmal verlängert, dann in den 5 Jahren danach nicht einmal gebraucht, jetzt hab ich die Lizenz nicht mehr verlängert. War mir zu ****. Wenn ich ihn nochmal brauchen sollte muß ich eben nochmal neu verlängern. "Sie können den Antrag auf Verlängerung zu den gleichen Bedingungen auch dann stellen, wenn die Fristen und Führerschein-Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf)." Allerdings nicht ewig: "Sollte die Gültigkeit und die Fristen schon sehr lange abgelaufen sein (z. B. 10 Jahre), müssen Sie unter Umständen die Fahrerlaubnisprüfung noch mal ablegen." |
#6
|
|||
|
|||
![]()
Ich nicht
![]() ![]() Zitat:
|
#7
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
Was weg ist ist weg, was wieder auftaucht... |
![]() |
Stichworte |
Kl. 3 Kl. 2 Recht EU |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Führerschein alt und neu | alexanderpeter | Alles andere | 8 | 04.01.2013 20:45 |
Führerschein BE nachholen | Alex K. | Alles andere | 28 | 24.03.2010 16:45 |