![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]()
Nach längerem Recherieren habe ich nun auch die entsprechende EU-Verordung gefunden:
Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von mechanischen Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...53:0138:DE:PDF Um die Sucherei abzukürzen - Seite 27 Absatz 1.5 und 1.5.1 |
Folgender Benutzer sagt Danke zu FXP für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
1.5 Die Hersteller von Halterungen müssen Befestigungspunkte für Hilfskupplungen oder Vorrichtungen vorsehen, die für ein selbsttätiges Anhalten des Anhängers erforderlich sind, falls sich die Hauptkupplung löst. Diese Vorschrift ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften von Absatz 5.2.2.9 der UN/ECE-Regelung Nr. 13 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen) entspricht. 1.5.1 Die Befestigungspunkte für eine Hilfskupplung und/oder ein Abreißseil müssen so angeordnet sein, dass die Hilfskupplung oder das Abreißseil die normale Beweglichkeit der Kupplung nicht einschränken oder die normale Funktion des Auflaufbremssystems nicht beeinträchtigen. Ein einzelner Befestigungspunkte ist innerhalb von 100 mm auf einer senkrechten, durch den Bewegungsmittelpunkt der Kupplung verlaufenden Ebene anzuordnen. Ist dies nicht möglich, sind beiderseits der senkrechten Achse und in gleichem Abstand dazu (max. 250 mm) jeweils ein Befestigungspunkt vorzusehen. Diese(r) Befestigungspunkt(e) ist/sind möglichst weit hinten und oben anzuordnen. Also ist unsere ab Werk verbaute abnehmbare AHK nicht vorschriftsmäßig, wenn diese olle Öse fehlt? Und noch schlimmer: die Holländer haben Recht?! ![]()
__________________
Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. Geändert von murphy (20.10.2015 um 11:38 Uhr) |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu murphy für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
|
|||||||||
|
|||||||||
![]() Zitat:
![]() |
#4
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
Offensichtlich ist das so...die zitierte Verordnung datiert auf Dezember 2006, aber die Bauartgenehmigung der 639er und entsprechender Kupplung ist vermutlich irgendwo in 2003 passiert - also könnt ihr beruhigt weiter so fahren, von Zwangsnachrüstung steht da nämlich nichts. Die - völlig korrekte - Auslegung der Regelung bei der Öse der abnehmbaren V-Klasse 447 Kupplung, lässt bei mir persönlich aber den Sinn dieser Öse anzweifeln. Wenn der Haken tats. abfallen sollte, ist das Abreißseil auch für die Katz... Aber formschön sieht sie aus, die Öse. |
#5
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
eine sogenannte "Designeröse" also.... schöne Form aber leider sinnlos. ![]() Wo bleibt da der Grundsatz: "form follows funktion" PS: und wenn man mit dem Schienbein dran hängen bleibt tut es immerhin schön weh.
__________________
Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#6
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]()
Was hast Du denn geraucht?
__________________
Gruß aus OWL Helmut ![]() |
![]() |
Stichworte |
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Urlaub in die Niederlande | appie | Alles andere | 10 | 28.03.2014 15:03 |
Hallo aus der Niederlande | mb319 | Neue Mitglieder im Forum | 8 | 04.07.2011 21:05 |