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#1
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Anhängerhaftpflicht.
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#2
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Die Anhängerhaftpflicht, da es keine Einheit war.
Wenn es der angekupplete Anhänger gewesen wäre, dann die vom Bus - und Du wärst hochgestuft worden. ![]() |
#3
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Anhänger-Versicherung trägt!
Zumindest nicht, wenn im Schadensbericht steht, "wurde händisch geschoben"! So etwas würde ja sonst von suspekten Gestalten "exzessiv" ausgenutzt werden...! Da wurde doch mal eben der von BAUHAUS ausgeliehene Anhänger an die sowie lackierbedürftige alte S-Klasse vom Schwager geschoben...! Die Versicherung dürfte in diesem Fall etwas wie "unsachgemäße Nutzung o.ä" schreiben und eine Regulierung ablehnen. Gruss Nico |
#4
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Dann ist die private Haftpflicht immer noch als "Auffangnetz" da.
![]() Ich würde einfach schreiben: "Beim rangieren zum anhängen" . |
#5
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Vergiß' es, Jens .. gaaanz schlechter Tipp. Die PHV deckt keine Schäden, die Fahrzeuge mit Kennzeichen im öffentlichen Raum verursachen.
Klartext: "Ab dem Moment, in dem der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und einen Schaden verursacht, greift die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges nicht mehr, die Anhängerversicherung tritt ein." im Fall des TE aber: "Wird ein Anhänger gewerblich eingesetzt, unterliegt er der jeweiligen Betriebshaftpflicht. Im Rahmen dieser Versicherung können Anhänger durch entsprechende Vereinbarungen mitversichert werden. In einem solchen Fall bieten die meisten KFZ Versicherungen keinen Versicherungsschutz an." aus http://www.pkwanhängerversicherung.de/
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Gruß Reinhard Geändert von drdisketti (05.06.2014 um 08:01 Uhr) |
#6
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Iss eben Versicherung, die finden im Kleingedruckten immer nen Satz der eine Haftung ausschliesst. Am Ende ist es grobe Fahrlässigkeit und aus die Maus.
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#7
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Soll er sich freuen, dass die Großmutter ihn nicht wegen "Anhängerflucht" angezeigt hat...!
- ![]() Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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![]() Zitat:
Die "finden" nicht einen Satz im Kleingedruckten der die Haftung ausschliesst, sondern die formulieren es von vorneherein entsprechend... Nur liest es keiner vorher, bzw wird man von der Auslegung ueberrascht. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu vitoigel für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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![]() Zitat:
Weil, so hab ich die anderen Beiträge verstanden, wenn der Anhänger am Auto hängt, dann zahlt ja die Haftpflicht des Autos, oder? |
Folgender Benutzer sagt Danke zu uechtel für den nützlichen Beitrag: | ||
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