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Ich würde das Geld zähneknirschend nehmen und nichts mehr tun.
Kenne von meinem Vetter ( der ist Anwalt ) Fälle, für den Verbraucher sonnenklar, die vom Richter gegen jede Vernunft entschieden wurden. Evt. wird deshalb für dich noch ein Draufleger draus. Aber die Entscheidung liegt bei Dir. Eins ist klar, und deswegen auch Vorsicht vor Gerichtsverfahren etc.: Die acht Monate, die bis zur Feststellung vergangen sind, sind viel zu lang. Das hättest Du meines Erachtens innerhalb der ersten Woche nach Kauf reklamieren und klären müssen. Gruß Uli |
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#2
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Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
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#3
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Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
Sorry - das habe ich so nicht verstanden. Dann würde ich allerdings weiter gehen. Ich denke, auch mit einiger Aussicht auf Erfolg. Vielleicht vorher noch fragen, wie man auf den relativ geringen Betrag gekommen ist. Gruß Uli |
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