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#1
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Mit sehr großer Sicherheit ist ein herkömmlicher Sitz auf einem verkehrtrum montierten Viano Gestühl kein Reborder. Das wäre ja auch zu einfach
![]() Na ja, ich hoffe, dass unsere Kleine, die im November kommt in einem Jahr dann noch den "normalen Sitz" benutzen kann. Irgendwie finde ich es beknackt, verkehrtum zu sitzen. Gruß Wim |
#2
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...und ich sehe gerade, dass es eine mehrjährige Übergangsfrist geben soll. Ich habe eben mal den ADAC angeschrieben, wie das denn nun ist. Ich werde berichten.
**** irgendwas abschreiben, wie die meisten Jpuranlisten das offenbar tun, hilft uns ja hier nicht weiter. Könnte, hätte usw.... |
#3
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Hallo,
die Sitze gibt´s in z.B. Schweden schon lange. Und die Schweden haben auch schon mal "kleine" Autos. Das passt bei denen auch. Gruß |
#4
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So, nun hier die beruhigende Antwort des ADAC:
Derzeit kursieren Gerüchte, dass sich die Vorschriften zur Kindersicherung in diesem Jahr ändern. Richtig ist, dass am 14. November 2012 eine neue ECE-Richtlinie zur Prüfung von Kindersitzen beschlossen wurde, die voraussichtlich ab Mitte 2013 in Kraft treten kann. Diese ersetzt aber nicht die gültige ECE-R 44: Die ECE-R 44 besteht weiter und derzeit steht in der Straßenverkehrsordnung, dass nur Kindersitze verwendet werden dürfen, die nach ECE-R 44 zugelassen sind In der neuen ECE-Richtlinie werden die Kindersitze nicht mehr in Gewichtsklassen, sondern nach Größe des Kindes eingeteilt - die Hersteller können min. und max. Größe selbst wählen (wenn gewisse Randbedingungen erfüllt sind) Die neue ECE-Richtlinie beschreibt derzeit nur Isofix-Kindersitze mit Hosenträgergurt oder Fangkörper Eine generelle Verpflichtung von rückwärtsgerichteten Kindersitzen für Kinder bis 15 Monate ist nicht vorgesehen Unabhängig davon empfehlen wir, Kleinkinder so lange wie möglich (bis der Kopf den oberen Schalenrand erreicht) in der Babyschale zu sichern. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Also wieder viel Wind um nix. |
#5
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Das Problem bei den Rebordern ist vor allem der Kontakt zum Kind. Ein Kind mit 15 Monaten will in der Regel seine Eltern sehen und auch mitbekommen, was um es herum passiert. Insbesondere in großen Autos wie dem V ist das schon recht problematisch, wenn das Kind auf der Rückback ist. Der 'Babyschalenrückspiegel' ist da nur bedingt geeignet.
So ist das Kind vielleicht sicherer, aber doch deutlich eher unzufrieden... |
#6
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Danke, dem ist nichts hinzuzufügen!
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#7
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Die Vorschrift, dass Kinder unter 15 Monaten seit 9. Juli 2013 rückwärts gerichtet im Auto befördert werden müssen, ist nicht ausschließlich:
Die Regelung ("i-Size" [komisch, hat Apple da die Finger 'drin ?] ) gilt nicht für bisherige nach ECE R44-04 und -03 zugelassene (und weiterhin zulässige und im Handel erhältliche) Kindersitze ! Vielmehr sind beide Verordnungen nebeneinander gültig und für den Betroffenen wählbar je nach verwendetem Sitz. Also Entwarnung an der Front - vorwärts blickende Kiddies bleiben möglich ..
__________________
Gruß Reinhard |
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