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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ganz so einfach ist das auch nicht mit der Garantie...
Die Teile müssen original (nach Teilenummer und FIN) zum Fahrzeug passen und fachgerecht (gegef. Herstelleranweisungen) eingebaut sein. Sonst gibts da nix. |
#2
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Der Winter ist vorbei ... Vater kann die 20 Zementsäcke wieder aus dem Kofferraum nehmen *ggg*
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#3
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![]() Ich habe eben mit dem Autohaus telefoniert, nach Terminabsprache kann ich vorbeikommen, die Federn werden kostenlos ausgetauscht und über BMW Garantie abgerechnet, das find ich gut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Danidog für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Dann ist ja alles Bestens.
Ich hatte mit Wolfsburg andere Erfahrungen machen dürfen. Mein alter T4 war original 102PS, Umbau auf 150PS. Dann hatte ich den Original-Ansaugstutzen bei meinem Freundlichen besorgt (60€). Beim Einbau ist eine Plastikschweißnaht gebrochen, weil sichtlich mangelhaft geschweißt. Zwei Tage nach Neukauf kein Umtausch möglich, da nicht original verbaut. Aus Kulanz hat mir der VWreundliche beim Kleben geholfen, naja... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu kaltec67 für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Hallo,
Du hast auf das gekaufte Teil 2 Jahre Gewährleistung. Wenn Du denen die faulen Ausreden glaubst und Dich damit zufrieden gibst, bist Du selber schuld. Der Fehler am gekauften Teil und der Einbau sind zwei verschiedene Dinge. Aber die probieren es immer wieder (und haben offensichtlich auch Erfolg). Grüße Hans |
#6
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Naja, mit den Federn hatte ich Glück, die Schwäche ist zum Glück bekannt und ein Einbaufehler bei der Konstruktion eigentlich unmöglich ![]() |
#7
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was schlägst Du dann als Lösung vor? Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert. Soll ich ihm dann nach § xy sagen, dsas er falsch liegt. Was wenn er das ignoriert? Soll ich dann zum Anwalt rennen?? Nich falsch verstehen, das is jetz kein Angriff gegen Dich, vielmehr ne Frage (auch an alle anderen) wie man seinem Recht hier effektiv Nachdruck verleiht oder gar durchsetzt! Ich kann mir gut vorstellen, dass unabhängig von der Komplexität des Einbaus jedes Gericht allein mit dem Formalismus begründend jede Klage dahingehend abweist. Soll heissen Du selber eingebaut, garantie (formal) verstrichen - basta! |
#8
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Normalerweise dürften die "besonderen"Teile dann doch nicht frei verkäuflich übern Tresen gehen. Denn wenn ich will kann ich alles "falsch" einbauen.
Wenn ich ein Teil erwerbe was frei verkäuflich ist hab ich die normalen Garantieansprüche! Ansonsten muss der Händler mir schon beweisen ob ich das Teil falsch eingebaut habe. Oder seh ich das ganz verkehrt? |
#9
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Ansonsten darf er Dir gerne beweisen, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war, bin gespannt, wie er dies bewerkstelligt. Dir stehen natürlich, wenn oben geschriebenes nichts hilft, folgende Optionen offen: - An der Teiletheke laut werden - Den Fall schriftlich dem Autohaus vortragen - anwaltliches Schreiben - Klage Spätestens vor Gericht wird er verlieren, da er dort immer noch nicht nachweisen kann, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war. BTW: Du vermischst die Garantie immer mit der Gewährleistung, dies solltest Du nicht tun, es sind unterschiedliche Begriffe. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und i.d.R. an Garantiebedingungen gebunden (z.B. gilt nicht an Nächten mit Vollmond), die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und durch die entsprechenden Gesetze vorgegeben. Gruß Martin Geändert von Mad (28.06.2012 um 16:12 Uhr) |
#10
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Martins Antwort kann ich mich nur anschließen! Hans |
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