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Presseberichte über Vans und uns Alle Berichte, die die o.a. Fahrzeuge Betreffen. Ob Presse oder Privat, hier kann alles rein. |
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#1
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Hat dieses Urteil schon jemandem hier geholfen - ändert sich daraufhin nun die Behandlung/Bewertung der Rostschäden bei MB?
Ich hatte dieses Jahr einen Kulanzantrag gestellt, mit dem Ergebnis, dass MB 1/3 tragen wollte, das Autohaus ein weiteres 1/3 (Motiv mir unbekannt) und ich das letzte 1/3. Mag evtl. für den ein oder anderen schon ok klingen (im Vergleich zu anderen Fällen), ich habe es aber nicht gemacht, da ich keine 2.800 EUR in mein 8 Jahre altes Auto stecken wollte für Rostbeseitigung. http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=43395 Da ich meinen V dennoch gern fahre und auch weiterfahren möchte, frage ich mich, ob sich lohnt noch einmal an MB heranzutreten mit Verweis auf das Urteil (mein V ist Scheckheftgepflegt). Oder verstehe ich das Urteil falsch und es ändert sich eigentlich gar nichts für uns Rostgeplagte? |
#2
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Hallo,
also Ich glaube das sich in Sachen Rost da nix ändern wird bei MB, und wenn man für 1/3 da selber fast 3TD € hinlegen soll,kannste den Wagen für das Geld komplett Lackieren lassen, frage mich was da dann die 1/3 von MB und dem Freundliche Autohaus beinhalten,wenn dies dann auch die 2800€ sein sollen,frage Ich mich was die da dann noch an Rostbeseitigung machen für 5600€uro ????? |
#3
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Was gilt in dem Fall,dass die Wartungen in einer freien Werkstatt mit Einträgen in das Serviceheft gemacht wurden?
Gilt dann nicht die Gruppenfreistellungsverordnung?
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
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