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#11
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Guten Abend, versuche es mal zu erklären. Vermieten und Verleihen: Beim Mieten eines Hängers kannst Du eine VK Schutz mit ordern. Der kostet dann aber Geld. Das Kann, muss aber auch nicht sein. Bei manchen Vermietern von Hängern ist eine VK mit gewissen SB dabei. Viellecht. Mit der VK tust Du Dich nur gegen eine eigene Dummheit versichern, also wenn Du selbst schuldhaft den Hänger auf den Buckel schmeist. Beim Ausleihen von einem Freund, ob der jetzt neben Dir sitzt oder nicht, wenn er für den Hänger eine VK Versicherung hat ist da alles klar. Dann zahlt auch die VK. Hat er aber die nicht, ist der Hänger Dir. Also werden die Kosten Dir angehangen. Wenn der Eigner des Hänger keine VK hat und verursacht auch selbst einen Unfall, in dem er den Hänger in die Leitplanken setzt, zahlt er seine Reparatur selbst. Da kommt sonst keine Versicherung auf. Die VK ist eigentlich nur für die eigene Dummheit zuständig. Anderst mag es anderst aussehen, wenn ein dritter den Unfall verursacht. Dann ist der für alles haftbar. Oder der Hänger verusacht Schäden bei anderen. Dann kommt die Haftpflicht zum tragen. Daher ist es immer so eine Sache, wenn man von einem Freund einen Hänger ausleiht, der aber nicht VK versichert ist. Haben auch meine Vorschreiber schon geschrieben. Ich will Dir ja keine Angst machen, ich glaube da must Du Dich mit Deinem Freund irgendwie einigen. Noch was anderes, wie kam es eigentlich zu diesem Unfall? Warst Du da alleinig schuld dran? Wenn, warum?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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