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#9
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Aber der Anhänger als solches war doch angemeldet und versichert?
Das ist mir jetzt noch nicht ganz klar. Der TE hat den ausgeliehen, eine Unfall damit gehabt. Wo ist dann das Problem? Oder hab ich, wenn ich einen Hänger von meinem Freund ausleihe keinen Versicherungsschutz beim Hänger? Da dürfte ich auch nicht ein Auto meines Freundes fahren. Wobei es hier schon etwas anderst ist, wenn die Konstilation nicht versichert ist. Nur mal eine Frage.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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