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#1
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Tja nette Sache ...also meine Versicherung sagte...wenn ich mit dem Anhänger angekoppelt! Einen Unfall verursache ist das Zugfahrzeug dran...das heißt es läuft über dieses, da der Hänger nicht alleine fahren kann...Dann müßte es ja in deinem Fall deine Autoversicherung mitbezahlen. Die separate Anhängerversicherung gilt bei mir nur wenn er abgestellt ist und einen Schaden verursacht..was ja eigentlich nicht geht.
Also frag mal deine Versicherung was sie dazu sagt und wenn nein nen Anwalt. Gruß Holger |
#2
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Holger, der Hänger gehörte aber nicht dem TE.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#3
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Dann wäre es ja ein Fall für die Privathaftpflicht, denn er hat ja das Eigentum eines anderen beschädigt.
Meine Meinung. Vollkasko vom V fällt aus denke ich, und die Haftpflicht vom V kann ich mir auch nicht vorstellen. |
#4
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Aber der Anhänger als solches war doch angemeldet und versichert?
Das ist mir jetzt noch nicht ganz klar. Der TE hat den ausgeliehen, eine Unfall damit gehabt. Wo ist dann das Problem? Oder hab ich, wenn ich einen Hänger von meinem Freund ausleihe keinen Versicherungsschutz beim Hänger? Da dürfte ich auch nicht ein Auto meines Freundes fahren. Wobei es hier schon etwas anderst ist, wenn die Konstilation nicht versichert ist. Nur mal eine Frage.
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#5
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Die wenigsten Anhänger haben eine Vollkaskoversicherung, welche bei einem selbst verschuldeten Schaden einspringt, und ich glaube nicht dass die einen fremden Anhänger abdeckt.
Die Fahrzeughaftpflicht haftet für Schäden die der Anhänger verursacht wenn er angehängt ist, hab ich selbst mit der Wohndose schon durch nachdem beim Abbliegen das Heck einen Vivaro gestreift hat. Geändert von V22 (13.06.2016 um 22:34 Uhr) |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu V22 für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Klar, hab es verstanden.
Der Hänger hatte nur eine Haftpflicht Versicherung. Keine Vollkasko. In dem Fall gehört dann der Hänger dem TE. Sehr viel Pech. Also sagt mir das, niemals einen Hänger vom Freund ausleihen, sonder mieten wie es Andreas schon gesagt hatte.
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#7
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Meine jetzige Info von der Versicherung ist, Privathaftpflicht greift nicht in Verbindung mit Fahrzeug. Der Rest muss noch geklärt werden. Vom Prinzip wurde der Schaden am Anhänger ja durch das Fahrzeug hervorgerufen und die Leitplanke wurde auch vom Fahrzeug beschädigt. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir und hat geschlafen. Jetzt warte ich erstmal ab, was die Versicherung dazu sagt.
Weitere Informationen folgen dann. Mein Kumpel hat einen Anwalt konsultiert und der meinte auch, der Schaden wurde durch das Fahrzeug hervorgerufen. Hmm ... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine Deckung der Versicherung vom PKW gibt. Ich weiß nur, dass wenn ich zum Beispiel mit dem Hänger während der Fahrt wo hinschramme, dass das über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges abgerechnet wird. Mit entsprechender Hochstufung des Rabatts/PKW. Deshalb kostet die reine Haftpflicht für einen Hänger ja auch nur +/- 25.- € im Jahr. Zudem bräuchte ja Theoretisch kein Anhänger eine Vollkasko. Das wäre ja, also bin ich mit meiner eigenen Privathaftplicht für meine eigenen oder ausgeliehenen Sachen versichert.
Tja, das mit dem Sachen ausleihen oder gemeinsam benutzen ist halt so ne Sache. Da zerbrechen schon mal Freundschaften, wenn man vorher nicht über das "was-wäre-wenn" gesprochen hat. Zudem hast du ja noch ein riesen Glück, dass die Motorräder heile geblieben sind. Denn die waren sicher über Zugfahrzeug bzw. Anhänger auch nicht versichert. Aber interessantes Thema. Geändert von overboard88 (04.07.2016 um 08:53 Uhr) |
#9
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Ja, das stimmt schon. Die Versicherung des Zugfahrzeug zahlt nur für das Zugfahrzeug. Auch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zahlt nicht für den Anhänger. Jetzt muss ich dazusagen, dass ich den Anhänger eher aus Gefälligkeit mitgenommen habe. Ich habe den nicht gebraucht, es war auch nichts von meinen Sachen auf dem Anhänger. Es ging einfach nur darum, dass man gemeinsam fährt um sich die Benzinkosten zu sparen. Er fährt einen Citroen Jumpy mit Sitzbank, da wir aber zu dritt im Bus unterwegs waren und mein Moped auch mit rein musste, war der Viano mit Einzelsitz im Fond gefragt.
Ich werde nichts mehr für andere machen, das steht schonmal fest. Wenn man hinterher der ange...te ist. Mein Viano ist ein Totalschaden. Zum Glück VK. |
#10
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Hab noch was gelesen. Klar, Anhängerhaftpflicht.
Das ist natürlich nur, wenn der Hänger selbst wo anderst Schäden anrichtet. Gibt es denn auch eine Vollkasko für Hänger.
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