![]() |
|
|||||||
| Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hai,
schaust Du mal auf diese Seite: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQ...faq_liste.html Das Fahren mit Kurzzeitkennzeichen ist unter den dort definierten Bedingungen möglich (soll heißen, dass Du unter diesen Bedingungen ein Kurzzeitkenneichen beantragen kannst und auch bekommen wirst). Wenn es dann doch ein wenig weiter gehen sollte: Wer sollte das kontrollieren? Die Pol kann ja nicht jedes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen anhalten und prüfen, ob die HU noch gültig ist. |
| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
| Stichworte |
| Gebrauchtwagenkauf, Kurzzeitkennteichen, Reparatur, TÜV |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Dringende Hilfe bei der Baujahr Findung | Baba | Literatur, Software und Modelle | 39 | 10.09.2013 23:05 |
| Tipps für Gebrauchtwagenkauf? | VitoInterest | Literatur, Software und Modelle | 4 | 08.05.2009 20:31 |