Zitat:
Zitat von Mopeto
Is ja lustig wie Du dir das selber interpretierst :-)
Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr)
Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden.
Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes.
In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung.
Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt.
|
-
Ist wohl die gleiche lustige Interpretation, die ich vor einigen Tagen im Servicebereich eines MEDIA MARKTES erlebte!
Ein Kunde vor mir bemängelte an einem 7 Monate alten HEWLETT PACKER Drucker eine ausgeprägte Druckverweigerung!
Als der versierte Servicemitarbeiter den Kunden fragte, ob das beschriebene Problem bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe (Kaufzeitpunkt) vorhanden war, erwiderte der Kunde: "Nein, erst seit ein paar Tagen!" Worauf man ihm dann mitteilte, dass nun der MEDIA MARKT keine Nachbesserung leisten müsste, da keine Herstellergarantie gibt!
Eine für mich wuchtige Grauzone...!
Und auf HYMER bezogen, habe ich auch erst für die ersten 6 Monate eine verbindliche kostenneutrale Reparaturleistung!
Hinzu kommt, dass ich auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung, die mir NUR der verantwortliche Kaufmann der Verkaufsniederlassung aussprechen muss, eigentlich im Schadensfall immer erst direkt zu ihm müsste!
Bei einem Reisemobil mit einem z.B defekten Kühlschrank irgendwo im europäischen Ausland nicht unbedingt hilfreich...!
Bei einer Herstellergarantie könnte ich mich direkt an jeden Vertragspartner wenden...!
tschüss dann
Nico