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#11
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Normalerweise dürften die "besonderen"Teile dann doch nicht frei verkäuflich übern Tresen gehen. Denn wenn ich will kann ich alles "falsch" einbauen.
Wenn ich ein Teil erwerbe was frei verkäuflich ist hab ich die normalen Garantieansprüche! Ansonsten muss der Händler mir schon beweisen ob ich das Teil falsch eingebaut habe. Oder seh ich das ganz verkehrt? |
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