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  #27  
Alt 11.02.2011, 17:35
sh911 sh911 ist offline
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Vahrzeug: V 250 Avantgarde Edition
Baujahr: 2014
Motor: 2,2 CDI
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Beiträge: 435
Standard

Nein, das verstehst Du falsch.

In der Schweiz darf man generell nicht schneller als 120 fahren, das sieht dort das Verkehrsrecht der Schweiz vor. Bauartbedingt können die Fahrzeuge schneller fahren - sie dürfen es aber nicht - in der Schweiz. Fährt der Schweizer dann aber aus der Schweiz raus nach Deutschland, z.b., kann er so schnell fahren wie es sein Fahrzeug zulässt ( unter Beachtung der deutschen Geschindigkeitsregeln. Denn bauartbedingt und damit nach Betriebserlaubnis kann und darf generell das Fahrzeug ja schneller fahren - in Rahmen der jeweiligen Verkehrsregeln.

Ein Wohnwagen ist nach deutschem Recht in der allgemeinen Betriebserlaubnis für 80 km/h bzw. nach der Sondergenehmigung für 100 km/h zugelassen und versichert.

Daher dürfen wir in der Schweiz nicht schneller wie 80 km/h fahren, weil eben das schweizer Verkehrsrecht die deutsche Ausnahmegenehmigung nicht anerkennt. Und in Frankreich mit 130 km/h im Gespannbetrieb zu fahren ( mit eben kleinen Wohnwagen ) ist so eine Sache, weil eben die Betriebserlaubnis, nach der ein Wohnwagen in Deutschland zugelassen und versichert ist, nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h bzw. 100 km/h vorsieht. ( Wenn die Kriterien der 100er Zulassung erfüllt sind )

Aberrrrr vorrrrrrsicht! Ich bin kein Verkehrsrechtsexperte und habe mir dieses Wissen selbst erlesen und so verstanden! ( Dies nur zur Vorsicht! )
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU

Geändert von sh911 (11.02.2011 um 17:37 Uhr) Grund: was nachgetragen
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