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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#71
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Wenn er gesagt hätte, er wäre ja so unglücklich, und ob ich nicht irgendetwas machen könnte, damit er während der Fahrt ein CD hören könnte, ja dann vielleicht!
- ![]() Aber zu meinen, er muss sich nicht an den Vertrag halten + mich quasi mit Ummeldungsverweigerung zu erpressen, das geht überhaupt nicht! Da reagiere ich reflexartig ablehnend! Gruß Nico |
#72
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Bin zwar kein Anwalt, kann aber nur berichten was eine Versicherunsvertreterin bei einem Fahrzeugverkauf zu uns sagte.
Bei Verkauf mit Kennzeichen und Mitteilung an die Versicherung hat unsere Versicherung dem Käufer per Schreiben den Versicherungsschutz entzogen. Nach erhalt eines solchen Schreibens würde der KÄUFER sicher grob Fahrlässig handeln und sich Regresspflichtig machen sollte er das Fahrzeug weiter bewegen. Alles andere würde ich möglichst Entspannt angehen. Das Radio ist ja in den Bildern unschwer zu erkennen, Möglichkeit zur Probefahrt bestand sicher auch, also "GEKAUFT WIE GESEHEN". Spätestens zum Jahresende läuft auch die KFZ-Steuer aus, du kannst ja den Verkauf nachweisen. Eine Verknüpfung von Radio und Abmeldung würde ich mir nicht aufzwingen lassen, hat aber auch Garnichts miteinander zu tun!! Geld hast du ja, ODER?? Hatte selbst mal einen Käufer welcher mich eine halbe Stunde nach Übergabe anrief und von Blaurauch und Ölverlust berichtete. Meine Antwort war sinnngemäß "Gekauft wie gesehen". Ich hab NIE WIEDER was gehört (Fahrzeug war aber immer in gutem Zustand). Brauchte aber auch eins zwei Wochen zur Beruhigung der Nerven. Würde erstmal warten ob der Käufer nen Rechtsbeistand einschaltet, wenn ja würde ich gleiches Tun. Wenn nicht nimm die Kohlsche Methode: AUSSITZEN ![]() |
#73
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Nun die Frage: Hat der Käufer sich die Anzeige(n) wohlmöglich ausgedruckt? Ein Gewährleistungsausschluß gemäß "Gekauft wie ....." ist bei Gebrauchtware nämlich nur zulässig bei einem Handel zwischen Privatleuten. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung bei Gebrauchtware nicht ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate reduzieren. Warum schreibe ich das alles? Hier die Antwort: "Auch Unternehmer, deren Tätigkeit gar nichts mit Fahrzeugen zu tun hat, können die Gewährleistung nicht ausschliessen, wenn sie einen Wagen verkaufen, den sie geschäftlich genutzt haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, das im Juli 2011 gefällt worden ist." Und: Einen Gewährleistungsanspruch hat nur ein Privatkäufer. Daher sieht man auch gerne mal Anzeigen über Fahrzeugverkäufe mit dem Hinweis "Nur an Wiederverkäufer oder Export", um so einen Verkauf an eine Privatperson auzuschließen. |
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#74
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Ob als Privatmann oder Unternehmer, der Ausschluss einer Sachmängelhaftung hat ja nichts mit einer irrtümlichen Angabe eines CD-Radio zu tun!
- ![]() Auch wenn dieser Umstand beim Käufer zu einer akustischen Mangelerscheinung führte...! - ![]() Ich habe das Fahrzeug mit einer regulären + übertragbaren 1-Jährigen orig. SMART-Garantie verkauft. Damit ist er für technische Probleme auf der sicheren Seite! Gruss Nico |
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#75
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Guten Abend, auch mal mein Senf. Kann dem ganzen nicht mehr zuschauen. 1. Warum verkauft Ihr ein Fahrzeug, dass noch angemeldet ist? Völlig irrsinnig. Welcher Händler verkauft ein Fahrzeug, dass angemeldet ist. Ein Fahrzeug zum Verkauf wird vorher abgemeldet. Sonst gar nichts. Wer so was anderst macht, kann nur hoffen das das gut geht. 2. Sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe, geht Privat an Privat nicht mehr. Und auch nicht gekauft wie gesehen. Da hat der Vorschreiber recht. In der Verkaufsbeschreibung muss ich dann ganz besonderst aufpassen. Auch alle, absolut alle Mängel angeben. Wenn ich welche verschweige, gehen die im ersten Jahr auf meine Kosten. Wenn die mir nachgewiesen werden, dass ich davon wuste. 3. Selbst wenn ich das Fahrzeug an meine Frau verkaufe, geht das nicht. 4. Warum schaut ihr nicht auf vorhergehehende Berichte hier im Forum. Da wurde doch schon ausführlich darüber berichtet. So mal so weit. Mensch, Mensch.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter Geändert von alexanderpeter (27.10.2014 um 20:19 Uhr) Grund: was vergessen |
#76
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Die Händler und Werkstätten geben ihre roten Nummern nicht mehr raus... umd so gibt es abgemeldet fast
keine Interessenten - bessergesagt - Besichtigende... Den Fall hatte ich schon zweimal - viele haben sich gemeldet, gekommen ist keiner! Erst nachdem ich die Fahrzeuge wieder angemeldet hatte, kamen die Leute und kauften! Ich habe es dann der Versicherung und der Zulasungsstelle gemeldet und hatte - glücklicherweise - keine Probleme!!
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Viele Grüße Matthias duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder ![]() |
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#77
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angemeldet für Probefahrten bis zum KV + Anzahlung; Übergabe abgemeldet. Kurzzeitkennzeichen gibts bei jeder Zulassung, Kosten dafür übernehmen g'scheite Versicherer wennst danach bei denen versicherst.
lese auch seit Beginn mit.. Wahnsinn was es für dreiste Leude gibt. kann man nur den Kopf schütteln. Hart bleiben. Weiter auf Abmelden bestehen. Notfalls echt per Anwalt. |
#78
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Wir haben uns (nach oben genanntem Vorfall) angewöhnt unsere Kisten immer zu Ende zu fahren.
Dann nur noch Verkauf an die üblichen Händler oder Inzahlunggabe beim Verkäufer des Nächsten. Ist zwar sicher nicht die Einträglichste Methode, aber schont die Nerven. Theater ist bei gewerblichen Käufern nahezu noch nie Vorgekommen. |
#79
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Guten Abend, das kann ja sein. Rote Nummer von der Werkstatt brauche ich auch nicht dazu. Da hast Du Glück gehabt. Es gibt ja auch noch Ehrliche Menschen. Ich habe das immer so gemacht, das Fahrzeug von mir war zugelassen, natürlich auf meinen Namen. Ein Interessent hat sich gemeldet. Wir haben eine Probefahrt gemacht. So weit so gut. Er hat den Vertrag unterschrieben, danach habe ich das Fahrzeug abgemeldet, am Übergabetermin das Fahrzeug ohne Zulassung übergeben. Die rote Nummer muss der Käufer mitbringen, bzw. das ist heute eine Tageszulassung. Keine rote Nummer. Schau mal in meinem Album, da ist eine solche Nummer abgebildet.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#80
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Och menno ... das ist doch höchsten lästig und nicht lebensgefährdend ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen ... letztlich geht es doch "nur" um die Versicherungsprämie. Man haftet für nichts und die Prozente bleiben auch nach einem Unfall erhalten.
Ärgerlich ist lediglich die Zeitverschwendung für so einen Kindergarten. Also lasst mal die Kirche im Dorf ... |
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