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#1
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Hallo zusammen,
allen ein gesundes neues Jahr. Meine Frage , hat jemand sein MP als Pkw zugelassen? Und wenn wie ? Gruß Garry66 |
#2
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![]() Geändert von Hamm (02.01.2012 um 17:58 Uhr) |
#3
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Hallo Burghardt,
ich habe meinen als Vorführwagen gekauft und im Brief ist original Wohnmobil eingetragen und nur so wurde er auf mich zugelassen. Ich müsste nun wissen wie dreh ich das alles wieder um auf Pkw -Zulassung. Gruß Garry |
#4
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indem Du z.B. der KFZ-Steuerstelle mitteilst, dass Dein Fahrzeug kein Wohnmobil mehr im Sinne § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz ist. Dies würde nämlich voraussetzen, dass das KFZ zum vorrübergehenden Wohnen ausgelegt ist ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schafplätzen, Sitzgegelegenheiten mit Tisch, eine Kücheinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit, sowie Schränke.
Wenn Du also den Tisch rausnimmst sind die Voraussetzungen für ein WoMo nicht mehr gegeben und das FA hat keine Probleme den vollen PKW-Steuersatz zu nehmen. Gruss Wollle |
#5
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Und welche Vorteile hat man dadurch?
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#6
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der einzige Vorteil könnte sein, dass man einen PKW problemlos als Geschäftswagen laufen lassen kann, bei einem WoMo wird der Aussenprüfer des FA immer skeptisch.
Gruss Wolle |
#7
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Also, ein paar Nachteile durch die Womo-Zulassung hat man schon,
z.B.: Geschwindigkeiten in Spanien In geschlossenen Ortschaften: 50 km/h. Auf Landstraßen: 90 km/h, PKW mit anhänger 70 km/h, Wohnmobile 70 km/h. Auf Schnellstraßen: 100 km/h, PKW mit anhänger 80 km/h, Wohnmobilie 80 km/h. Auf Autobahnen: 120 km/h, PKW mit anhänger 80 km/h, Wohnmobile 90 km/h. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 %, mindestens aber um 30 km/h, also 80 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaften wird als ein schweres Vergehen geahndet und führt zu Geldbussen zwischen 302 und 602 Euro sowie einem Führerscheinentzug bis zu 3 Monate. 70 auf der Landstrasse, 80 auf der Schnellstr. und 100 auf der Autobahn ist schon heftig! Wenn ich mir da unsere 6Zylinder-Franktion vorstelle.... ![]() Mit Parken und Sperrungen für Womos ist es ähnlich in Europa. Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Ich geh für mich immer davon aus, dass mich keiner als Womo erkennt. Wenn dich allerdings die Rennleitung in Spanien mit 140 blitzt und dann deine Papiere verlangt und merkt,dass du ein Womo fährst, wird es richtig teuer. ![]() Beide Zulassungsarten haben wohl Vor- und Nachteile. Aber die Diskussion ist müssig, da m.E. der MP halt nicht als Pkw zugelassen werden kann! Hans |
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#8
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Deinen Angaben nach ist Dein MP als Pkw versichert und wird vom Finanzamt als Pkw versteuert. Das heißt noch lange nicht, dass er als Pkw zugelassen ist. Für die Zulassung ist die Zulassungsstelle zuständig und eine Änderung läuft über diese und Gutachten. Maßgeblich für die Zulassung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw Teil I. Ich wette, dass da bei Dir Womo steht: Deshalb ist Dein MP als Womo zugelassen. Grüsse Hans |
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#9
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Hallo Hans ,
MB verkauft den MP als Serie; Wohnmobil und als Sonderausstattung Pkw geschlossen . Das selbe Auto! Es muss doch möglich sein dies umzu- ändern. Gruß Garry |
#10
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Auch mich würde interessieren, was Dich motiviert den Status "Wohnmobil" auf "PKW" abzuändern!?
Ich sehe eigentlich nur Vorteile wenn er als Wohnmobil zugelassen ist! Gruss Nico |
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