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| Presseberichte über Vans und uns Alle Berichte, die die o.a. Fahrzeuge Betreffen. Ob Presse oder Privat, hier kann alles rein. |
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#1
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In der aktuellen AutoBild Nr. 45 steht auf Seite 18 ein sehr interessanter Artikel "Hersteller haftet für Rostmängel" in dem es um Vito V-Klasse der Baureihe 638 und die MobiloLife Garantie geht.
Ein Urteil des Thüringer OLG verpflichtet den Hersteller unter bestimmten Umständen zur Übernahme der Rostsanierung. Grüße Frank |
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#2
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Zitat:
Guten Abend Frank, das gilt aber bestimmt nur für die MobiloLife Garantie? |
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#3
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Genau!
Grüße Frank |
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#4
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Da gibts aber sicher wieder eine Menge juristischer Klauseln um den Hersteller von seiner Pflicht entbinden.
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#5
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aber auf der mb website steht doch eindeutig
"Die Mobilitätsgarantie MobiloLife ist serienmäßig bei jedem Mercedes-Benz Pkw (ohne Viano und Vito) mit einer Erstzulassung zwischen 24.10.1998 und 31.03.2008*. MobiloLife gilt bis zu bis zu 30 Jahre ab Erstzulassung**" gruß dsz |
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#6
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Zitat:
http://www.mercedes-benz.de/content/...tygo.0001.html
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Gruß aus OWL Helmut
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#7
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.. dann aber nur 2 statt 30 Jahre ..
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#8
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Was den Rost betrifft, sind es aber 12 Jahre.
In dem von Frank zitierten Artikel bzw. in dem Urteil geht es um die Garantie gegen Durchrostung im Rahmen der Mobilo-Life. Für Viano, Vito und Sprinter gilt bezüglich Rost eine 12 jährige Garantie (zumindest steht das so in meinem Wartungsheft) Grüße Hans |
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#9
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Hallo zusammen,
habe den Artikel in der AutoBild auch gerade gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nach dem Urteil die Durchrostungsgarantie aber abhängig von den eingehaltenen Inspektionen, richtig ? Was ja dann vermutlich für 99 % aller 638er Fahrer wohl nicht mehr von Belang ist..... Gruß Uli |
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#10
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Zitat:
Die Mobilo-Life Garantie gilt auch dann, wenn der Wagen in den ersten 5 Jahren nicht regelmäßig gewartet wurde, also erst ab dem fünften Jahr sind die Einträge im Wartungsheft wichtig. Grüße Frank |
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