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Hallo die Herrschaften,
Möglicherweise ists schon ein "alter Hut". Für mich wars neu und möchte trotzdem mal berichten. Eben ein heftiges Wortgefecht mit der Vericherungs-Tante am Telefon... Ich Geschädigter. Schaden lt MB-Werkstatt Kostenvoranschlag 2100Eur. Aber mal von Anfang: Kommt irgendwann ein Brief: "....Gerne können Sie den Wagen dort reparieren lassen. Oder möchten Sie eine Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags?...." Viel mehr stand da nicht drin! Da ich Selbstschrauber bin natürlich die Abrechnung, was ich per Mail mitteile. 2Wochen später sind 1500Eur auf meinem Konto. Der Anruf bei der Versicherung: V: "... Ja wir dürfen andere, durchschnittliche Stundensätze verrechnen. MB ist da ja sehr teuer...." Ich: " Durchschnittliche? 500Eur geringer?? Dann müsste es ja sogar noch günstigere geben. V: " Wir dürfen das, das ist gesetzlich geregelt" Ich:" Das müssen Sie mir aber in dem ersten Schreiben mitteilen dass Sie anders abrechnen! Sonst kann ich ja überhaupt nicht kalkulieren." V: "... *weicht aus*.." Ich: " Mal Tacheles: Das ist für Sie recht clever wenn Sie den Geschädigten über dieses nicht informieren. So willigt man ein und Sie sparen viel Geld!" V:" ... So hat jeder seine Sichtweise." Alter Verwalter: So wird man direkt und mutwillig verarscht. Ich könnte noch weiterhin es bei MB machen lassen für die 2200Eur. Aber ich bin noch nicht fertig mit dem Thema: Arbeitslohn beträgt netto 215 Eur. Wie kommen die dann auf 500Eur weniger? Da recherchiere ich mal. Fazit: Also liebe Leut, sollte wer mal so ein Schreiben bekommen, bitte fragt UNBEDINGT nach wieviel Sie euch dann real bezahlen!!!! Boah hab ich nen Hals! |
Folgender Benutzer sagt Danke zu miata für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Habe ich das jetzt richtig verstanden? Du hättest es für über 2000 EUR bei MB reparieren lassen können bei voller Kostenübernahme oder du lässt dir das Geld auszahlen, welches dann aber geringer ausfällt als im Kostenvoranschlag wegen der Arbeitszeit??
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
#3
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Wenn Du auf KV abrechnest bekommst Du zunächst nur die Kosten ohne Steuern erstattet.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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wären 1764,70€. und er schreibt Arbeitslohn is 215,-€. Dann hätten die ja nur das Material überwiesen + 50,-€ AL
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#5
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Hatte letztes Jahr ein Bekannter (eigene Werkstatt) auch bei dem Auto seiner Tochter.
Ihr war einer aufgefahren. Schaden lt. Gutachter 5300€. Abgerechnet über KV. Die Versicherung bezahlte dann 3600€. Er hat dann gleich einen Anwalt eingeschaltet. Zum guten Schluß bekam er 4300€ +Ausfall+Pauschale/Post++++. Den Anwalt musste die Versicherung auch noch übernehmen. Unterm Strich bekam er knapp 5100€. Die Versicherer sparen durch dieses Verhalten sehr viel Geld, da nur ca. 10% den weg zum Anwalt wagen. Bei 90% der Schäden sparen sie so richtig Geld. Die Reparatur wurde dann mit ~1000€ Material und der eigenen Zeit realisiert.
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Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch. MSG (mit saarländischem Gruß) Kaschdi |
#6
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Ich kenne dieses Verhalten von Versicherungen auch.
Mein Fazit und da fahre ich sehr gut mit - durch die Firma habe ich im Jahr mehrere Versicherungsfällt, bei denen wir die Geschädigten sind: Selbst den Erstkontakt zur Versicherung über den Anwalt. Ich rechne sehr viel nur über KVA ab. Und ja, die Versicherung versucht immer wieder deshalb Beträge abzuziehen. Ich gehe gegen jeden dieser Versuche mit dem Anwalt vor und habe bis heute letztendlich immer alles auf Basis des KVA bekommen ( abzgl. MwSt natürlich ). Wobei ich hier wirklich sehr penedrant bin. In einem Fall wäre ich wegen 80 Euro vor Gericht gegangen, die spielte mir vor, dass sie das auch machen würde bis - einen Tag vor dem Gerichtstermin - ein Fax bei meinem Anwalt kam, mit der Bitte die Klage zurückzuziehen, man würde die Restforderung zahlen..... Daher mein Rat, egal was die Versicherung sagt: Nimm den KVA, das Schreiben der Versicherung über die Zahlung und gib das Deinem Anwalt. In Endeffekt wird die Versicherung alles zahlen müssen und hat dazu noch die Anwaltskosten am Hals.
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! ![]() Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ ![]() Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU ![]() |
Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu sh911 für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Hallo zusammen,
es gab zu diesem Thema das sogenannte BMW-Urteil. Von daher ist die Kürzung in einem gewissen Rahmen legitim. War bei mir auch so. Hab deshalb auch ca. 80,- weniger bekommen. https://de.wikipedia.org/wiki/BMW-Urteil |
#8
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Wenn ein Gutachten gemacht wird, fragt der in der Regel wo man reparieren lässt. Dann fällt auch der Satz bei "Achtung bei MB sind die Stundensätze höher als in der Regel kalkuliert". So war das zumindest bei mir. Falls sie sich das auszahlen lassen entfällt selbstverständlich die MwSt und die Versicherung streicht auf einen für die "normalen Stundensatz herunter" der einer der Versicherung bekannten 0-8-15 Werkstatt entspricht. Mit der Aussage sie könnten das Fahrzeug zu dem Preis dort reparieren lassen. Daher habe ich die letzten 2 unverschuldeten Schäden schlicht weg bei meiner MB Niederlassung fachgerecht reparieren lassen. Diskussionen mit der Versicherung vermieden. Punkt aus fertig.
Geändert von overboard88 (15.01.2016 um 09:04 Uhr) |
#9
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Versicherungen, das scheint gang und gebe zu sein.
Fiktiven Reparaturkostenabrechnung. Zu dem hab ich einen schönen Artikel gefunden. Da muss man ja hoffen, nie einen Schaden zu haben. Klopfe mal auf Holz. Zitat: http://www.schadenfixblog.de/aktuell...paraturkosten/
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#10
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Das die Versicherung die Stundensätze kürzen dürfen ist nicht immer korrekt. Wurde das Fahrzeug immer in einer Vertragswerkstatt ( MB ) gewartet dann hat man das Anrecht bei einem Unfallschaden ( Haftpflicht ) auf Stundensätze der MB Werkstatt. Einfach Reparaturrechnunen oder Serviceheft vorlegen. Im Kaskofall entscheiden die AKB die vertraglich vereinbart wurden.
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Gruß Alex c' est la vie........ |
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