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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo,
im Feb. ´16 kommt mein V250 4matic (nach 6 1/2 Monaten Lieferzeit). ![]() Nun habe ich vom Mercedeshändler bisher für meinen jetzigen MP rd. 22.500€ brutto geboten bekommen. MwSt. ist ausweisbar (und muss ich ja auch, da Firmenwagen) Jetzt kommt mir aber der Gedanke, ob ich den MP nicht auch am freien Markt anbieten sollte. 1.Frage, muss ich auch die Gewährleistung geben, die ein Autohändler einem Privatkäufer geben muss? Bin nicht im Fahrzeuggewerbe tätig. 2. Frage, da noch eine kleine Restsumme an die Bank abzugeben ist, wie macht man es dann mit dem Brief, der noch bei der Bank liegt? -habe früher nur Leasingfahrzeuge getauscht. 3. macht es überhaupt sinn (finanziell) sich den Auffwand des freien Verkaufs zu machen? |
#2
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Zu 1.. nur wenn du ihn als Firma verkaufst. Aber auch dann nur wenn du an privat verkaufst. Bei gewerblichen Kunden kannst du es ausschließen im Vertrag.
Wenn du ihn als Privatperson verkaufst, kannst du die Gewährleistung ausschließen. Geändert von blondie (14.12.2015 um 05:29 Uhr) |
#3
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Ich würde es auf alle Fälle versuchen, wobei die Jahreszeit ja nicht unbedingt gut ist. Aber stell ihn doch einfach bei Mobile oder so ein, hast ja nichts zu verlieren.
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#4
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Guten Abend,
Verkauf eines Fahrzeuges von Gewerbe zu Privat, sind einige Sachen zu beachten. Vor allem darfst Du keine Schäden oder Mängel verschweigen. Da gilt auch nicht wie gesehen gekauft. Das ist anderst als Privat an Privat. Auch das Auto zuerst an den Ehepartner zu verkaufen, um das zu umgehen, nimmt Dir im Schadensfall kein Richter ab. Im ersten Jahr der Gewährleistung musst D beweisen, dass das vorher nicht war. Im zweiten Jahr kehrt sich die Beweispflicht um. Schau mal hier: Zitat: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufver...5_V2_33301.pdf Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
Folgender Benutzer sagt Danke zu alexanderpeter für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Wenn Du im ADAC bist, bekommst Du dort auch eine rechtssichere Beratung. Hab ich auch schon gemacht. Wenn man alles so einhält eine super Sache. Besonderst lukrativer als den Vorgänger dem Händler in Zahlung zu geben.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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#6
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In Mobile werden diese Autos für 35.000€ angeboten, und Du wirst ja auch einen Freund haben der den privat verkaufen kann... Die 22.500 von Mercedes würde ich nicht akzeptieren.
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#7
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Sagt wer? Hast du da Urteile?
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#8
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#9
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Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Absatz I 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher." (BGH, Urteil vom 22. 11. 2006 - VIII ZR 72/06).
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
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