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#31
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Mal einen Exkurs in Sachen Firmenwagen...
Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen) Dann gibt es Leasing oder Kauf(ggf Finanzierung) Leasing Km oder Restwert, bei letzterem ist das FA auch immer hellhörig wenn die Raten sehr hoch und Restwert am Ende sehr niedrig ist... & das Kfz übernommen sowie veräußert wird. Beim Kauf gibt es den Buchwert, welcher über die Jahre kumuliert weniger wird, bis 1€ halt. Das der V nach 6 Jahren nicht bloß ein € Wert ist (egal ob Totalschaden oder nicht) ist klar. Somit wird der VK als Gewinn angerechnet. Hier ist dann noch zu berücksichtigen ob MwSt damals gezahlt/gezogen worden ist. Wird das Kfz vor Abschreibung zu 1€ veräußert wird der Buchwert von VK gewinnmindernd abgezogen... |
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#32
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Auch bei größerer Differenz zwischen Buchwert und VK?
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#33
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mal zurück zum Thema...
Hab ich es richtig beim ADAC verstanden: Sachmängelhaftung von Unternehmer an privat ist 12Monate und nicht vertraglich auszuschließen bzw. solche Klausen nichtig? Hab zwar nen Checkheftgepflegten, aber man weiß ja nie was kommt... |
#34
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Du meinst Buchwert z.B. 15.000 &. VK zB 9.000
Da wäre dann eine Sonderabschreibung wg zB Fahrzeugverlust (Motorschaden o.ä.) nötig Ob das jedoch beim FA so leicht durchgeht wie bei PC, Tablet und andere kleine Wirtschaftsgüter bleibt abzuwarten 🤑 |
#35
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Soweit klar. Ich dachte nur, du hattest mit VK den Zeitwert gemeint.
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#36
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Es gibt auch noch seriöse gewerbliche Aufkäufer, die sich auf den Verkauf/Export von MPs und Calis spezialisiert haben.
Von denen hatte ich immer gute Angebote für den MP erhalten. Nach einer halbwegs seriösen und preisgerechten Anzeige in den entsprechenden Medien, melden die sich. Zu dem Mercedes-Angebots-Preis würde ich ihn mir vielleicht noch als 2. MP zulegen.... Hein |
#37
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Mit der Vermutung dürftest Du richtig liegen. Bei mir hatte z.B. vor Jahren das Finanzamt "nachgehakt", warum ich meinen geschäftl. genutzten, vier Jahre alten 112er für "nur" 700 EUR verkauft habe..... Gott Sei Dank konnte ich das mit Durchrostungen plausibel genug erklären.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#38
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Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Absatz I 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher." (BGH, Urteil vom 22. 11. 2006 - VIII ZR 72/06).
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
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#39
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Das ist korrekt.
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Gruß Reinhard |
#40
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Irrtum, selber erfolgreich gemacht und sehr guten Preis erzielt - eben wegen dem möglichen MwSt.-Ausweis.
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Gruß Reinhard |
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