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#11
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Meine Adresse stimmt. Hab nach der Absender Adresse gegoogelt. Gibt es auch. Ob dort der Absender wohnt, keine Ahnung. Also ab in doe Garage.
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Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch. MSG (mit saarländischem Gruß) Kaschdi |
#12
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Wir hatten das auch mal versehendlich das wir einem Kunden was geschickt hatten was er nicht bestellt hatte. Es war eindeutig unser Fehler und wir hatten mit Ihm Telefniert und haben Ihm ein Label zugesandt das er den Artikel zurücksenden konnte. Es ging um einen Artikel im Wert von ca. 180 € Nachdem er den Artikel auch nach mehrmaligen Auffordern nicht zurückgesandt hatte haben wir Ihm eine Rechnung geschrieben + Mahnungen etc. Irgendwann Inkasso und dann ging es vor Gericht. Im Endefekkt hat Ihn der Spass so um die 1000 € (Gerichtskosten / Rechtsanwalt ect.) gekostet. Den Artikel hatte er mitlerweile verschenkt verkauft etc. Das war auch so ein Klug******er der meinte er wäre im Recht und wir sollten das halt als Fehler verbuchen. Das sind so Kunden die wünscht man seinem ärgsten Feind nicht. |
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#13
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Ich glaub, ich schicke dem mal eine Postkarte von Neunkirchen. :-P
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#14
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Guten Abend Gordon, melde mich auch mal dazu. Im Grunde nach hast Du schon Recht. Ein Fehler des Versenders kann immer mal passieren. Ist uns auch schon passiert. Schlecht ist es für den Versender, wenn der Gesendetet die Ware nicht zurücksendet, oder sich auch nicht meldet. Kann ja auch sein das der Gesendetet nicht ermittlbar ist, im nachhinein. Also wollte mal sagen vom Anstand her würde ich mal anrufen, fragen wie, was, wo. Könnte sich ja wirklich um einen Irrtum handeln. So würde ich das machen. Sollte ich keine Antwort, oder Erfolg haben damit, bist Du nicht verpflichtet die Ware zurückzusenden. Du hast eine Aufbewahrungspflicht, ansonsten nichts. Die Ware ist von Dir nicht bestellt. Somit hat der Versender die Beweispflicht. Aber wehe es kommt raus, das irgendwelches Familienmitglied das bestellt hat. Das sollte man im Vorfeld schon abklären. Habe mal einen kleinen Artikel hier rausgezogen zu diesem Thema. Zitat: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbes...-ware-uwg.html
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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#15
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@ den Klug*******er:
sag mal wie bist Du denn drauf. Ist schon interessant, was in Deinem Kopf so vor sich geht. Wenn ich hier zu kriminellen Handlungen aufrufen wollte, dann mache ich das anders. Ich habe mich lediglich auf die Angst des Patienten bezogen, dass er plötzlich ein Rechnung bekommt und nix bestellt hat. Diese Kriminellen gibt es tatsächlich, die einfach Packete verschicken...usw.
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...:::...Ich würde so gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht...:::...
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#16
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Guten Abend Volker, hast ja auch Recht. Das kommt sehr oft vor. Man erhält irgendwelche Ware die man nie bestellt hat. Habe ja einen kurzen Artikel zuvor hier eingestellt. Aber davor braucht man keine Angst zu haben. Man hat nur die Aufbewarungspflicht. Sonst nichts. Wie schon gesagt, würde ich, das mag vielleicht nicht jedem seine Meinung sein, den Absender versuchen zu kontaktieren. Anstandhalber. Es könnte sich doch um einen Irrläufer handeln. Sollte das Fruchtlos werden, ist es halt so. Bezahlen braucht da auch keiner für die unbestellte Ware. Sollte aber dennoch eine Rechnung über die Ware kommen, würde ich ein Schreiben per Einschreiben Rückschein senden, mit der Begründung Ware wurde nicht von uns bestellt. Das haben die bösen Buben doch nur vor. Einmal eine Ware zu versenden auf der Hoffnung der Empfänger zahlt da. Pustekuchen. Leider Gottes wird die Welt immer schlechter.
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