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Jemand von der POST da???????
Mal was ganz anderes.
Meine Frau war heute morgen am Briefkasten und brachte einen großen Umschlag mit rein. Die erste Frage;"Was hast du denn bestellt"? Ich; "nichts"! Den Absender aus HH kenne ich nicht. Also den Umschlag aufgemacht und da kam eine Hose raus. Kein schreiben, keine Rechnung, nichts. Jetzt mal die Frage; Kann ich das ganze unfrei zurücksenden an den Absender? Ich bin ein ehrlicher Gauner, Ich ergaunere nur etwas, wenn ich dem Gegenüber ins Gesicht grinsen kann!! Oder sollte ich sie in die Garage legen als Öllappen.:D |
" Ich saan nur Büxenschieter"
Gruß Emil |
Zitat:
Ruf den Absender an ! |
Es war ja im Briefkasten. Ich hab es nicht in die Hand gedrückt bekommen.
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könnte ja noch eine Rechnug folgen...
Siehe hier http://www.helduser.de/service/was-t...otzdem-zahlen/ |
Du kannst das natürlich unfrei zurücksenden.
Frage ist, was dann auf Dich zukommt. Als Privatmann bist Du nur verpflichtet, das Teil im ordentlichen Zustand aufzuheben. Bist also nicht verpflichtet, es zurückzusenden. Solltest Du eine Rechnung per mail bekommmen, weigerst Du Dich und verlangst eine Abholung von Deiner Adresse; und zwar verlangst Du gleichzeitig eine Eingangsbestätigung Deines Schreibens. Bei Kaufleuten sieht das wieder anders aus..... Gruß Uli |
Zitat:
Wenn das eine gewohnte Masche ist, wird ma nsicherlich fündig werden. Findetst Du den Absender/Firma dort, dann kann man da nachfragen. Es kann immer mal auch zu verwechslungen von gleichen Namen und/oder Adressen kommen. Und wenn man Kinder hat.....mit Internetzugang... Aber auch ein Scherz von Freunden, wenn nicht sogar von seiner Frau, ist nicht auszuschliessen. |
Stimmte denn Deine Adresse?
-:) Gruss Nico |
Musst Du nicht aufheben ...
... aber insbesondere auch nicht zurücksenden. Und wenn Du es unfrei zurücksendest und der andere verweigert die Annahme entstehen Dir Kosten. ... unverlangt zugesandt ist persönliches Pech des Versenders. Im Zweifel müsste er nachweisen, dass Du es bestellt hast. Anspruch auch unversehrte Verwahrung hat er auch nicht. ... also Abwarten ... und im Zweifel als Geschenk genießen ;-) |
zumal da ja eindeutig eine Anschrift drauf steht!!!
Wer will den jetzt beweisen, dass Du es bekommen hast. |
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