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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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Ooh, danke, damit konfrontiere ich doch gleich mal das Landesverwaltungsamt und die Personalabteilung des Klinikums.
Bringt ja doch was, die Diskussion ![]()
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...:::...Ich würde so gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht...:::...
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#452
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![]() Naja, ich bin zwar gerne mal anderer Meinung, aber meine Informationslage ist normal recht gut ![]() Viel Erfolg beim Amt. Ich hab in letzter Zeit viel mit Ämtern zu tun gehabt (nicht wegen Corona). Die allgemeine Kompetenz scheint meiner unrepräsentativer Erfahrung nach teilweise recht mäßig zu sein... |
#453
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So, zu früh gefreut.
Gerade mit dem BMG telefoniert. Die Aussagen auf der Seite https://www.informationsportal.de/se...-wegen-corona/ stimmen nicht!!! Mit anderen Worten, wir werden wieder ganz offiziell verarscht.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu sessi für den nützlichen Beitrag: | ||
#454
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Und welche Rechtsgrundlage haben die genannt?
Ich finde nichts gegenteiliges, daß es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung geben soll. |
#455
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§56 Infektionsschutzgesetz
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#456
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Tja, da endet meine Fähigkeit, den Gesetzestext zu verstehen....
https://www.osborneclarke-arbeitsrec...r-arbeitgeber/ Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn man erkrankt ist, zählt wohl das EFZG und das Infektionsschutzgesetz ist außen vor... |
#457
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![]() Ich vermute hier mal wieder, daß Hanlons Rasiermesser angesagt wäre: Vermute nicht dort eine Verschwörung, wo alleine Unfähigkeit als Erklärung ausreicht... |
#458
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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
§ 56 Bundesinfektionsschutzgesetz regelt nur die Entschädigungsleistungen aufgrund von Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz, also Quarantäne. Sofern dein Familienmitglied also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") hat, sollte er die beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abgeben. Dann fließt das Geld 6 Wochen unverändert weiter, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Und was irgendein Verwaltungsamt dazu sagt, ist egal, da die nicht dafür zuständig sind. Ich vermute mal, dass die bei eurer Nachfrage nicht verstanden haben, dass es um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geht. Die denken nur an die Ersatzzahlung bei Quarantäne. Gesendet von meinem SM-N980F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
#459
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Der Spaß geht weiter:
Habe mir den §56 noch einmal genau durchgelesen. Mir ist aufgefallen, dass sie immer nur von Entschädigung sprechen, aber nicht von Lohngeldfortzahlung, was ja im Krankheitsfall normal ist. Also nochmal das BMG angerufen, diesemal eine Kollegin dran, die besser informiert war. Hätte die Person, einen Krankenschein vom Arzt gehabt, wäre alles kein Problem. Amtsärztin bei uns sagte aber der Nachweis vom Amt gilt wie ein Krankenschein. So, wie bekommt man in Deutschland, wegen Desinformation der Ämter, nachträglich einen Krankenschein? Gar nicht!!
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#460
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Also unsere Ärztin hat sofort bei dem PCR Test nen Krankenschein gegeben. In dem anderen Fall geht es um die Entschädigung für die AG. Und die fällt bei ungeimpften weg. Aber wie gesagt das hat nichts mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Das hatte auch sofort eine Anwältin auf Anwalt.de klargestellt.. also Krankenschein holen wenn es noch nicht zu spät is und gut. Ansonsten is es Lehrgeld..
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