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#11
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"Aber ich darf als nachweislich kerngesunder Staatsbürger nicht mehr zum Frisör und werde völlig unbegründet in meinen weiteren Freiheitsrechten signifikant eingeschränkt…!!!"
In Bremen ist das tatsächlich so, dass nur 2G zum Friseur dürfen. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine bundesweite Regelung, in einigen Bundesländern gilt noch 3G. Du wirst die dann wohl einen anderen Friseur suchen müssen. 3G am Arbeitsplatz gilt allerdings überall. Das bedeutet, dass die ungeimpfte Friseurin / der ungeimpfte Friseur auch in Bremen arbeiten darf und vor Arbeitsbeginn lediglich einen negativen Coronatest (zertifiziert) vorlegen muss (Antigentest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt). |
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