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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ich hatte am WE beim Freundlichen nachgefragt (ohne das Auto dabei gehabt zu haben) und man hatte mir erklärt, der Gutschein wird als "KDM-Maßnahme" geführt und somit ausgegeben, sobald das Fahrzeug in die Werkstatt "aufgenommen" wird (also selbst bei 'nem Glühlampentausch).
Aber: der Gutschein soll fahrzeugbezogen sein. d.h. mal eben ein Ersatzteil für die Rettungskapsel kaufen, soll nicht gehen. Kann das einer, der den Gutschein schon in der Hand hatte, bestätigen? Gruß aus Berlin Olaf
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(1. Vorsitzender 1. Mercedes V Club e.V.) Stau ist nur hinten bloed, vorne geht's ... ![]() |
#2
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ja, das ist so. Auf dem Gutschein ist die FIN vermerkt. Er kann allerdings auch bei anderen Vertrags-Werkstätten eingelöst werden. Z. B. für Reparatur unterwegs.
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Mit freundlichen Grüßen Hartmut |
#3
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Eine Korrektur:
Die Verrechnung der TÜV Gebühr war wieder anderslautender Aussage dann doch nicht möglich, da das ja quasi externe Kosten sind die durchgereicht werden. Da hatte dann wohl die Buchhaltung rebelliert - ich hatte mich eh schon gewundert als mir das angeboten wurde... Und eine Anmerkung: In der Tat ist der Gutschein ausgewiesenermassen "fahrzeugbezogen", jedoch kann er ausdrücklich für "Service-Leistungen, Ersatzteile, Original-Zubehör und Collection Produkte" eingelöst werden". Wenn es also möglich ist das Ding in drei Regenschirme oder einen Sack voll Ventilkappen einzutauschen, sollte es sich doch lohnen zumindest mal nachzufragen wie eng der Begriff "fahrzeugbezogen" hier in der Praxis vor Ort tatsächlich gefasst wird... |
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