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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Mit Sicherheit nicht!
Soweit mit bekannt ist, können Gewerbetreibende Ausnahmegenehmigungen beantragen und munter auch an WE Gewerbe treiben. Die Genehmigungen werden vom Landrat des Firmensitzes ausgeteilt. In Zeiten klammer Kassen ein willkommenes Zubrot. Jede Menge LKW am WE zeigen den Erfolg dieses Geschäftsmodells. ZB: BW Zitat: Bitte geben Sie in das Suchfeld die PLZ oder den Namen z.B. Ihres Hauptwohnsitzes, Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung ein. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen. https://www.service-bw.de/web/guest/..._rq=ravensburg LH
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Möge der Saft mit euch sein ![]() LH |
#2
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Gut zu wissen.
Vor ein paar Jahren hat ein Kumpel Sonntags auf dem Weg von Pinneberg nach Berlin eine teure Zwangspause eingelegt. Sein Vito638 Kasten Benziner hatte eine LKW-Zulassung. Steuerlich hatte er den Bus auf PKW umdeklariert. Leider nicht in der Zulassung. Er wurde von der Rennleitung rausgewunken, da Ihnen der flatternde Spanngurt nicht gefiel. Darauf mußte er von 12 - 22 Uhr stehen bleiben, er bekam ein Bußgeld von 160€ und seine Mutter als Halter knapp 600 € aufgebrummt. War ein teueres Motorradtreffen. Wenn ich das jetzt so lese, darf er in Zukunft ohne Auflagen fahren.
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Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch. MSG (mit saarländischem Gruß) Kaschdi |
#3
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Ist auch sicherlich recht interessant für alle Wohnmobile über 3,5t...!!!
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#4
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Folgender Benutzer sagt Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
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