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#16
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Strafanzeige wegen Betrug gegen Unbekannt oder den Verkäufer. Dann mit einem deutschen Durchsuchungsbeschluss bei MB aufschlagen. Eigentlich müssten auch nach dem Verkauf die Daten bei MB zentral abgelegt sein, damit man evtl. Garantiefälle nachvollziehen kann.
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
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MB100 verkauft > nach 150 km beim Käufer kaputt: was nun? | der Vahrende | Alles andere | 13 | 22.11.2009 11:35 |