V-Club Forum

Zurück   V-Club Forum > Allgemeines > Alles andere

Alles andere was sonst nirgends reinpasst

Forenübersicht
1. Mercedes V Club Deutschland.e.V.
Der Mercedes V Club (e.V.)
Mitglied beim V-Club (e.V.) werden
V-FAQ (in Arbeit)
Die V-Technik
Das Archiv des alten V-Klasse Forums
V wie Veranstaltungskalender
Die Mitglieder und V Fahrer Karte
VClub Forum Fotoalbum
Presseberichte über Vans und uns
Forums News
Fragen & Anregungen zum Forum
Fragen & Anregungen V-Club Seite
Neues auf der V-Club Webseite
Neues in der V-Technik
Wartung und Reparaturen
Werkzeug Verleih / Werkzeug Markt
Kosten
Klima und Lüftung
ENR
Zuheizer und Standheizung
Motor / Zylinderkopf
Fahrwerk / Räder und Reifen
Getriebe
Bremsen
Reparaturanleitungen
Alles Andere
E-Technik
Navigation
•• MBUX - Mercedes Benz User Experience
•• Festeinbauten & Werksgeräte
•• Portable und sonstige Navigationssysteme
Multimedia und Car Hifi
•• Headunit
•• Lautsprecher & Subwoofer
•• Endstufen
•• Verkabelung
•• TFT / Bildschirme
•• Custom Lösungen
Mobiles Internet, WLAN und TV
Batterien, Akkus, Autarkie
Elektrik Allgemein
Motoren W638, W639, W447, W906, W907
OM654 - 220d, 250d, 300d
OM651 - 220d, 250d
OM642 - 3.0 CDI
OM611 + OM646 - 200+220 CDI
M112E + M272 - 3,0 / 3,2 / 3,5 Benziner
M111E - 200/230 (113/114) Benziner
280 - V6 Benziner (W638)
OM601 - 230 TD (110D&108D)
Elelektroantrieb EQV/eVito
Tuning und Umbauten
Innenraum
Karosserie / Aussen
Motor / Chip
TÜV, Gutachten und Genehmigungen
PÖL / GAS und alternativ Kraftstoffe
Felgen / Reifen / Fahrwerk
für den W447
•• Felgen W447
•• Fahrwerk W447
•• Reifen W447
für den W639
•• Felgen W639
•• Fahrwerk W639
•• Reifen W639
für den W638
•• Felgen W638
•• Fahrwerk W638
•• Reifen W638
für den Sprinter 906/VS30 (907/910)
•• Felgen Sprinter
•• Reifen Sprinter
Marco Polo & Jules Verne
Allgemeines
Zubehör
Innenraum
Andere Camper und Campingausbauten
Campingfahrzeuge auf Sprinter Basis
Reiseberichte
Campingplätze / Stellplätze
Reise Fotoalbum
Offroad - 4x4 und 4matic
Allgemeines
Offroad Umbauten
Fahrwerktechnik und Reifen
Offroad Reiseberichte
Erfahrungsberichte
Zubehör
Werkstätten
Selbst-Schrauberwerkstätten
Mercedes Händler
Tuner
Waschstraßen
Ersatzteile
Reise-Straßenberichte
E-Motor und Antriebsbatterie
Allgemeines
Literatur, Software und Modelle
Stammtische des Mercedes V Club
Treffen und Veranstaltungen
Neue Mitglieder im Forum
Quatschen Fun und Spaß
Wohnwagen und Camping
Alles andere
News der Mercedes-Benz AG
Kaufen und Verkaufen
Ebay Verkäufe
Kleinanzeigen
Werbung
Direkte Auktionen zum V bei EBAY
Transporte anbieten
Transporte suchen

Onlineuser
'Wer ist online' anzeigen Benutzer: 7
Gäste: 761
Gesamt: 768
Team: 2
Team:  FXP, v-dulli
Benutzer:  gvidas, MBsilber, MCC, projekt62, v220
Freunde anzeigen

Kalender
Juni 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
> 27 28 29 30 31 1 2
> 3 4 5 6 7 8 9
> 10 11 12 13 14 15 16
> 17 18 19 20 21 22 23
> 24 25 26 27 28 29 30

Statistik
Themen: 33795
Beiträge: 358558
Benutzer: 902
Links: 31
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer: Madisonqueex
Mit 4.083 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (06.07.2020 um 12:58).
Neue Benutzer:
Heute
- JasonZem
Gestern
- Obiwana.Je...
05.06.2024
- Vito13
05.06.2024
- Mbdriver
04.06.2024
- Morpheuses
03.06.2024
- pudding007
01.06.2024
- Pcdavech
31.05.2024
- MH79

Heute hat keiner Geburtstag.

Letzte Links
Keine Einträge


Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 31.10.2015, 22:17
HHH1961
Gast
 
HHH1961´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Nun, vielleicht ist es in Bayern anders.

Ich bin ein relativ abgeklärter Mensch, der nicht von Wunschdenken bestimmt wird. Mein Bauch sagte mir damals, dass die beiden Fahrzeuge sich begegnet waren. Lackproben wurden nicht nur vom anderen, sondern auch von unserem Fahrzeug abgenommen. Ich bin mir sicher, dass eine Laboruntersuchung mein Bauchgefühl bestätigt hätte.

Letztendlich habe ich mir über's Internet eine neue Stoßstange und Lacke im Gesamtwert von 150 EUR kommen lassen und das Ding an einem Wochenende wieder gerichtet.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 31.10.2015, 22:26
ANGRO ANGRO ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Zizers
Vahrzeug: Viano Fun, Sprinter 316 Womo
Baujahr: 2007, 2001
Motor: 3.0CDI, 2,7
ANGRO´s Fotoalbum
Beiträge: 398

Graubünden -[Schweiz]- GR Graubünden -[Schweiz]- 21657
Standard

Mir ist vor 30 Jahren folgendes passiert.

War mit einem MB508 auf Deutschlandtour. Abends in der Dunkelheit habe ich das Fzg. markiert, in einer engen Umgebung. Dabei habe ich wie sich später herausstellte an einen anderem Fzg. in dessen Rücklicht einen Sprung gemacht und habe mir ein Hotel gesucht. Ich hatte dies nicht bemerkt. Am anderen Morgen hatte ich eine Mitteilung der Polizei auf der Scheibe ich sollte mich doch dort mal melden. Dadurch hatte ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Entfernter vom Unfallort. Es kam auch zu einer Gerichtsverhandlung und Verurteilung des Delikte und somit bin ich bis heute in D vorbestraft. Ich weiss, die Strafen ist längst verjährt. Sollte ich aber in eine Untersuchung geraten, kommt das im Vorstrafenregister wieder hoch, obwohl es eigentlich gelöst sein sollte.

So schnell und unbedarft ist man vorbestraft. Hätte ich es bemerkt, hätte ich mich darum gekümmert. Aber so, hast man keine Chance. Seither, rufe ich bei jeden bemerkten Templer die Polizei.

Gruss ANGRO
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 31.10.2015, 22:51
purple
Gast
 
purple´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Wegen einer Sachbeschädigung kann man in Deutschland nur bestraft werden, wenn man diese vorsätzlich begangen hat. Den Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" gibt es nicht. In der Regel wird ein Verkehrsunfall unbeabsichtigt herbeigeführt und somit wurde der dabei verursachte Sachschaden fahrlässig und straffrei verursacht (das andere Fehlverhalten wird natürlich geahndet).

Hier noch Ausführungen zur Frage "vorbestraft, ab wann":

Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen. § 32 Abs. 2 BZRG
„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“


Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.


Und jetzt noch zur Dauer einer Eintragung:


Eine Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis passiert grundsätzlich automatisch. Die Tilgungsreife tritt je nach Deliktsform nach unterschiedlichen Tilgungsfristen ein:
  • 3 Jahre bei Geldstrafen (mehr als 90 Tagessätze) und Haft unter einem Jahr
  • bei Haft über ein Jahr sind es 5 Jahre
  • 10 Jahre bei Sexualstraftaten mit einer Verurteilung von insgesamt mehr als ein Jahr Freiheitsentzug
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 31.10.2015, 23:21
ANGRO ANGRO ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Zizers
Vahrzeug: Viano Fun, Sprinter 316 Womo
Baujahr: 2007, 2001
Motor: 3.0CDI, 2,7
ANGRO´s Fotoalbum
Beiträge: 398

Graubünden -[Schweiz]- GR Graubünden -[Schweiz]- 21657
Standard

Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
Wegen einer Sachbeschädigung kann man in Deutschland nur bestraft werden, wenn man diese vorsätzlich begangen hat. Den Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" gibt es nicht. In der Regel wird ein Verkehrsunfall unbeabsichtigt herbeigeführt und somit wurde der dabei verursachte Sachschaden fahrlässig und straffrei verursacht (das andere Fehlverhalten wird natürlich geahndet).

Hier noch Ausführungen zur Frage "vorbestraft, ab wann":

Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen. § 32 Abs. 2 BZRG
„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“


Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.


Und jetzt noch zur Dauer einer Eintragung:


Eine Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis passiert grundsätzlich automatisch. Die Tilgungsreife tritt je nach Deliktsform nach unterschiedlichen Tilgungsfristen ein:
  • 3 Jahre bei Geldstrafen (mehr als 90 Tagessätze) und Haft unter einem Jahr
  • bei Haft über ein Jahr sind es 5 Jahre
  • 10 Jahre bei Sexualstraftaten mit einer Verurteilung von insgesamt mehr als ein Jahr Freiheitsentzug
Es geht hier nicht um den Eintrag im Führungszeugnis, hier steht das vielleicht nicht mehr drin. Es geht darum, wenn ich heute eine eventuelle staatsanwaltliche Ermittlung hätte, würde mir diese Sünde vorgehalten werden, obwohl eigentlich verjährt und nicht mehr relevant. Würde aber bei einer eventuellen Verurteilung strafverschärfend herangezogen.

Passiert übrigens in Bayern.

Gruss ANGRO
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 01.11.2015, 07:39
Benutzerbild von blondie
blondie blondie ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 13.04.2009
Ort: Bannewitz
Vahrzeug: Vito Mixto 116 Extra Lang
Baujahr: 2014
Motor: 2,2CDI
blondie´s Fotoalbum
Beiträge: 3.912

Pirna -[Deutschland]- PIR Pirna -[Deutschland]- AT * * *
Standard

Soviel ich weis dürfen ausgetragene Einträge nicht mehr vorgehalten werden. Aber Bayern kann da ja sein eigenes Süppchen kochen wobei das eigentlich Bundesrecht ist.
Weiterhin die geringeren Kosten eines staatlichen Gutachten werden sicher mit der geringeren Entlohnung im Staatsdienst als wie in der freien Wirtschaft zusammen hängen.
__________________
Ich bin stolz ein Sachse zu sein


Spritmonitor.de Vito 116

Spritmonitor.de PickUp Fullback

W126 S-Klasse
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 01.11.2015, 08:12
Benutzerbild von rollieexpress
rollieexpress rollieexpress ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 05.02.2010
Ort: Barnim
Vahrzeug: Sprinter 316 CDI
Baujahr: 03.13
Motor: 2,2CDI (DPF) 163 PS
rollieexpress´s Fotoalbum
Beiträge: 4.267

Barnim -[Deutschland]- BAR Barnim -[Deutschland]- * * * *
Beitrag

In meinem Fall (der Dank eines aufmerksamen Mitbürgers zur Klärung kam) wurde die Unfallfahrerin zu einem Bussgeld und einer Strafe von 600,00 € verdonnert.

Also bei Unfallflucht gibts keine Bagatellschäden wurde mir von der Polizei gesagt.
__________________
Gruß Jens
Kassenwart


Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 01.11.2015, 16:30
icegregor icegregor ist offline
Frequent Vlyer
 
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: DA
Vahrzeug: Vito Mixto
Baujahr: 2010
Motor: 111CDI
icegregor´s Fotoalbum
Beiträge: 110
Standard

Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Unfallflucht wird, so weit mir bekannt, sehr ernst genommen.
Zitat:
Zitat von wrangler89 Beitrag anzeigen
Fahrerflucht, egal wie hoch der Schaden ist, nimmt die Rennleitung sehr ernst. Das geht immer bis zum Staatsanwalt.
Was der dann macht ist aber was anderes.
Kann ich nicht bestätigen.
Hatte so nen Fall, mir ne Beule reingefahren, abgehauen, Nachbar hats gesehen & mir Kennzeichen gegeben. Schaden wurde dann per Versicherung geregelt, aber das Verfahren u. a. wegen Unfallflucht wurde eingestellt.
Warum durfte ich nicht erfahren, aber den Bescheid DASS es eingestellt wurde hab ich noch...
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 01.11.2015, 17:47
Sonnensegler Sonnensegler ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 28.11.2011
Ort: KA
Vahrzeug: V-220
Baujahr: 2014
Motor: 2.2 CDI
Sonnensegler´s Fotoalbum
Beiträge: 410
Standard

bei vielen Verfahren erwirken Anwälte eine Einstellung gegen Auflagen ... bspw. eine Geldzahlung ... das ist unser Rechtssystem ... und im Zweifel wird (aus Sicht der STaatsanwaltschaft) zeit- und ergebnisorientiert entschieden (fast kein Urteil ist vorher klar und überall gibt es unwägbarkeiten, so dass man Kompromisse akzeptiert

Ich hatte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Nötigung angezeigt (und vielen Zeugen) ... der wurde eingestellt, der Gegner war auch auf seinen Führerschein angewiesen ... aber es gab wohl eine 4-stellige Zahlung ... 1-3 Monate Führerscheinentzug wären sicher lehrreicher gewesen
__________________
Beste Grüße,
Jochen

Geändert von Sonnensegler (01.11.2015 um 17:50 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 02.11.2015, 09:09
Benutzerbild von demokrit
demokrit demokrit ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 24.03.2013
Ort: Frankfurt
Vahrzeug: Viano Marco Polo
Baujahr: 2011
Motor: 2,2CDI
demokrit´s Fotoalbum
Beiträge: 1.251

Frankfurt am Main -[Deutschland]- F Frankfurt am Main -[Deutschland]- EC * * *
Standard

Nein bei Unfallflucht kennen sie keinen Spass. Leider ist unsere Rechtssystem so daneben, dass man auch die Arschkarte hat, wenn einfach jemand bezeugt es wäre Unfallflucht gewesen.

So ist es meinen Eltern passiert. Angeblich beim Ausparken jemanden angefahren. Der über 80jährige Opi (mit dem sie eh auf Kriegsfuß standen) aus dem 3. Stock hat es "genau" gesehen und leider eidesstaatlich bezeugt. Da hat es niemanden interessiert, dass Angaben über die Fahrzeugbeladung (voll mit Koffern), die Fahrerbeschreibung nicht stimmte und keine Schadensspuren am elterlichen Auto waren.
Angebot der Staatsanwaltschaft München das Verfahren nach §153a und Zahlung von 750,- Euro einzustellen mit dem inoffiziellen Hinweis sie könnten auch weiterklagen, aber die Staatsanwältin würde da wenig Chancen sehen. Gutachten auf Kosten meiner Eltern war nicht mehr möglich, da der 'Unfallgegner' bereits nach außer Landes verkauft war, nachdem die elterliche Versicherung auch noch bezahlt hatte...

Nach einer Beratung mit dem Anwalt und einer Risikoabschätzung über die Folgen, wenn sie den Prozess verlieren, haben sie dann - auch unter Berücksichtigung der Herzschwäche meiner Mama, die durch die Sache eh schon kurz vorm Krankenhaus stand -die Summe zähneknirschend bezahlt. An den Anwalt wurde dann nur noch der Versuch der Versicherung übergeben, die gezahlte Summe bei meinen Eltern zurückzufordern.

Aber Verfahren wegen massiver Nötigung (Drängeln, Beleidigung, etc...) werden eingestellt, weil der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren war (mir schon 2mal passiert, ohne Zahlung, etc..)... Willkommen in Deutschland...
Statt seine Unschuld zu beteuern hätte meine Vater einfach nur behaupten müssen, er selber war an dem Tag bei einem Freund und er wüßte nicht wer gefahren ist. Auf die Fahrerbeschreibung passte weder er noch jemand aus der Familie...

Geändert von demokrit (02.11.2015 um 09:16 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu demokrit für den nützlichen Beitrag:
  #20  
Alt 02.11.2015, 09:45
Alfista
Gast
 
Alfista´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Ich habe gestern meinen Kopf unter dem Arm getragen, bin in den Indoor-Spielplatz gegangen und habe fragen lassen, wem der Viano mit dem Kennzeichen XY gehörte.

Was war passiert? Meine Tochter (6 Jahre) öffnete die Beifahrertür. Ich hatte mit 1m Abstand zum Auto geparkt, aber die Tür schwang 1,02 m auf. Ergebnis: Kratzer in der Schiebetür vom V nebenan.

Am Ende stellte sich heraus, dass das Auto dem Papa gehörte, dessen Kind meine Tochter zum Geburtstag eingeladen hat. Wir haben die Kontaktdaten ausgetauscht, ich habe meine Versicherung informiert und warte nun auf den Kostenvoranschlag. Shit happens.... Aber das regeln wir.

Leider hat das ganze meine Tochter sehr getroffen. Meine Frau hat das heute morgen beim Frühstück angesprochen, woraufhin sie zu weinen anfing und nicht mehr in die Schule gehen wollte....
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
Antwort

Stichworte
Parkschaden, Unfallflucht


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
und was kommt danach ,...... ? lexi`s V6 Alles andere 19 29.05.2013 11:28
Unfallflucht! rollieexpress Alles andere 42 02.07.2011 13:23
Jetzt werden im Beitrag das Vahrzeug und Motor angezeigt V22 Forums News 0 11.08.2008 19:19



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:30 Uhr.


(c) 2005-2024 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.